Autofahrer kann bei Radler-Ausweiche Schuld bekommen

Auch wenn beide nicht kollidieren, kann 50 Prozent der Schuld auf den Autofahrer zukommen.

Auf solch engen Wegen sollten Taxifahrer bei der Begegnung mit einem Radfahrer sicherheitshalber anhalten, damit er nicht beim Ausweichen stürzt und sie haftbar machen kann. (Foto: Dietmar Fund)
Auf solch engen Wegen sollten Taxifahrer bei der Begegnung mit einem Radfahrer sicherheitshalber anhalten, damit er nicht beim Ausweichen stürzt und sie haftbar machen kann. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Fahrerinnen und Fahrer von Taxis und Mietwagen sollten am besten anhalten, wenn ihnen auf einer schmalen Straße ein Fahrradfahrer entgegenkommt. Diesen Rat kann man nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main geben, das das Aktenzeichen 16 U 57/18 trägt.

In dem verhandelten Fall, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist, war ein Fahrradfahrer einer Pkw-Fahrerin auf einen matschigen Seitenstreifen ausgewichen, der ihm auf einem rund zwei Meter breiten, befestigten Feldweg entgegengekommen war. Die Fahrzeuge waren daraufhin zwar nicht miteinander kollidiert, doch stürzte der Radler beim Wiederauffahren auf die befestigte Fahrbahn. Dafür wollte er neben den Heilbehandlungskosten und einem neuen Rad auch 10.000 Euro Schmerzensgeld von der Autofahrerin haben.

Das Gericht legte nun den Unfall der Pkw-Fahrerin zu Lasten, auch wenn er berührungslos war und zum Zeitpunkt des Wiederauffahrens keine Kollisionsgefahr mehr bestanden habe. Die Begründung: Von ihrem Auto gehe immer eine Betriebsgefahr aus. Trotzdem musste die Dame nur zu 50 Prozent haften, denn der Radfahrer hätte ja selbst jederzeit anhalten und das Auto passieren lassen können. Das habe er jedoch unterlassen und außerdem sei er beim Wiederauffahren nicht vorsichtig genug gewesen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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