Fahrer sorgt für die Verurteilung seines Chefs

Ein 54-jähriger Taxiunternehmer aus Bochum ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Einer seiner Fahrer hatte die Ermittler durch eine unbedarfte Äußerung erst auf die Spur gebracht.
Redaktion (allg.)
Wie das Onlineportal „Der Westen“ berichtet, war der Fahrer Ende 2006 am Bochumer Hauptbahnhof von der Polizei darauf angesprochen worden, dass er seinen Motor laufen ließ. Daraufhin habe er recht patzig reagiert und den Polizisten erklärt, dass er „nächtelang zwölf Stunden im Taxi am Bahnhof” sitze. „Da ist mir kalt, da kann ich mir nicht den Hintern abfrieren.” Außerdem gab er gegenüber den Beamten freimütig zu, Hartz IV-Leistungen zu beziehen. Da schrillten bei der Staatsmacht natürlich die Alarmglocken. Was folgte, waren Ermittlungen, die in eine Anklage des Taxiunternehmers, bei dem der Fahrer angestellt war, mündeten. Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass der 54-Jährige Chef des redseligen Fahrers Löhne teilweise „schwarz“ an seine Fahrer ausbezahlt hatte, wodurch ein Steuerschaden in Höhe von rund 26.000 Euro entstanden war. Die muss der Unternehmer nun natürlich nachzahlen und wurde zudem zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
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