Es muss nicht immer neu sein

Wird einem Autofahrer das Radio oder Navigationssystem gestohlen, so muss seine Versicherung nur dann die Kosten für eine Neuanschaffung übernehmen, wenn keine qualitativ vergleichbaren Gebrauchtgeräte auf dem Markt zu erstehen sind.
Redaktion (allg.)
Das berichtet die Deutsche Anwaltshotline und verweist dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Essen. Im verhandelten Fall war dem Besitzer eines VW-Passat aus Nordrhein-Westfalen das Navigationssystem aus dem geparkten Fahrzeug entwendet worden. Als der Autofahrer den Diebstahl seiner Versicherung meldete, weigerte die sich, den Kostenvoranschlag für den Ersatz zu akzeptieren. Die Wiederbeschaffung des Navigationssystems auf Neuwertbasis sei mit 2.458,74 Euro entschieden zu teuer und außerdem nicht nötig. Ein beauftragter Sachverständiger habe andere Firmen ausfindig gemacht, welche solche Navigationssysteme für den VW-Passat aus zweiter Hand bereits für 1.000 Euro anbieten würden. Auch das Gericht hielt dies für eine ausreichende Regulierung des entstandenen Schadens. Da ja gleichwertige gebrauchte Geräte angeboten werden, wäre die Versicherung hier nicht verpflichtet, die bedeutend höheren Kosten für ein fabrikneues Navigationssystem zu tragen. Es sei denn, das verschwundene Gerät wäre selbst nagelneu gewesen. Amtsgericht Essen, Az. 20 C 1/07
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