Hessen startet Förderprogramm für Ladesäulen

Auch Taxi- und Mietwagenunternehmer, die vor dem Einstieg in die Elektromobilität stehen, können in Hessen unter Umständen einen Antrag auf Förderung von Ladesäulen stellen.

Die Förderbedingungen der Hessen für Ladesäulen in Unternehmen sind nicht ganz ohne. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Die Förderbedingungen der Hessen für Ladesäulen in Unternehmen sind nicht ganz ohne. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Seit dem 3. März 2021 können Unternehmen und Kommunen Anträge für eine Förderung neuer Elektro-Ladepunkte aus einem Fördertopf stellen, der sieben Millionen Euro enthält. Bis zu 40 Prozent förderfähig sind nicht nur Wallboxen aller Leistungsklassen, sondern auch Normal- und Schnellladesäulen. Pro Standort können außerdem bis zu 10.000 Euro für die Netzanschlusskosten bezuschusst werden. Das teilte der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir mit.

Den Antrag muss man bei der Hessen Agentur stellen, einer landeseigenen Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft. Die Förderanträge müssen bis zum 30. April 2021 eingereicht werden.

Die Fördermittel können nicht mit anderen Fördermitteln zum Beispiel des Bundeskombiniert werden, heißt es im „Merkblatt Antragstellung Ladeinfrastruktur 2021/2022“. Darin wird auch betont, dass die Maßnahme insbesondere das Arbeitgeberladen fördern solle. Wie eine Anfrage von taxi heute bei der HA Hessen Agentur GmbH ergeben hat, ist die alleinige Ausstattung von Betriebsfuhrparks mit Ladeinfrastruktur ohne die Komponente Mitarbeiter- oder Kundenparkplatz nicht vorgesehen.

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