Hamburger Behörde bekräftigt freie Taxi-Wahl

Am Hamburger Flughafen geht die Aufsichtsbehörde gegen Taxifahrer vor, die Fahrgäste davon abhalten wollen, in die vorne stehenden Elektrotaxis einzusteigen.

Dass es um die vier eigens für E-Taxis eingerichteten Halteplätze am Hamburger Airport Gerangel unter manchen Taxifahrern geben würde, ahnten der Flughafen-Chef Michael Eggenschwiler (l.) und Senator Dr. Anjes Tjarks bei deren Eröffnung noch nicht. (Foto: Oliver Sorg/Hamburg Airport)
Dass es um die vier eigens für E-Taxis eingerichteten Halteplätze am Hamburger Airport Gerangel unter manchen Taxifahrern geben würde, ahnten der Flughafen-Chef Michael Eggenschwiler (l.) und Senator Dr. Anjes Tjarks bei deren Eröffnung noch nicht. (Foto: Oliver Sorg/Hamburg Airport)
Dietmar Fund

Dirk Ritter, Leiter der Verkehrsgewerbeaufsicht in der Hamburger Behörde für Mobilität und Verkehrswende, verabschiedete sich vom Taxigewerbe nicht nur mit „warmen Worten“ in die Weihnachtspause. Vielmehr teilte er mit, dass seit der Einrichtung von jeweils zwei für E-Taxis reservierten Halteplätzen an jedem der beiden Terminals Taxifahrer immer wieder versuchten, Fahrgäste davon abzuhalten, in die E-Taxis einzusteigen. Sie würden so dazu genötigt, bestimmte Taxen zu nutzen. Das erzeuge nicht nur ein negatives Bild vom Taxigewerbe, sondern sei auch rechtswidrig. Das werde die Behörde nicht hinnehmen.

Wörtlich schrieb Ritter: „Wir werden nunmehr gegen die Taxenunternehmen und deren Fahrpersonal vorgehen, die die Ordnung an den Taxenständen stören und dazu auch noch auf Fahrgäste einwirken (§§ 7, 8 BOKraft). Wir werden auch an die Taxenunternehmen herantreten, deren Fahrpersonal sich rechtswidrig verhält (Verstoß gegen § 3 BOKraft). Die Taxenunternehmen werden in einem ersten Schritt ermahnt, in einem nächsten Schritt werden Mahnungen nach § 25 PBefG erteilt. Als letzte Eskalationsstufe werden dann Verfahren zum Widerruf der Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit eingeleitet. Bei allen eingehenden Beschwerden wird auch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Unternehmer und Fahrer geprüft.

Ritter bittet Beobachter solcher rechtswidriger Verhaltensweisen darum, sie möglichst zu dokumentieren. Das Datum, die Uhrzeit, die Konzessionsnummer und mögliche Zeugen sollten bitte der Verkehrsgewerbeaufsicht per E-Mail gemeldet werden.

Zu guter Letzt hat der Behördenvertreter, der sich stark für eine integer arbeitende Taxi- und Mietwagen-Branche einsetzt, noch einen wichtigen Hinweis für Taxibetriebe, die sich aufgrund der nach wie vor schlechten Auftragslage von der Betriebspflicht entbinden lassen möchten: Sie können dazu einfach einen online abrufbaren Antrag herunterladen, ihn ausfüllen und ihn bei der Behörde einwerfen.

Interessierte Leserinnen und Leser können den Antrag als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen und die Genehmigungsbehörden in ihrer Region einmal auf diese unbürokratische Lösung hinweisen.

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