Faire Fahrzeug-Bewertung soll auf Elektroautos ausgedehnt werden

Der von Marken unabhängige Verband VMF möchte seine Richtlinien zur fairen Bewertung Gebrauchter auch auf Elektrofahrzeuge ausdehnen.

Noch kommen kaum gebrauchte Elektrofahrzeuge auf den Markt, aber wie man sie bewertet, das wird jetzt schon erarbeitet. (Foto: Dietmar Fund)
Noch kommen kaum gebrauchte Elektrofahrzeuge auf den Markt, aber wie man sie bewertet, das wird jetzt schon erarbeitet. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften e. V. (VMF) bietet seit über 20 Jahren ein Qualitätssiegel mit dem Namen „Die Faire Fahrzeugbewertung – VMF“ an, dem zwei Kriterienkataloge von Kriterien für Pkw und Transporter zugrunde liegen. In sie wurden bei der jüngsten Überarbeitung erste Elemente eingearbeitet, die Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb betreffen.

Noch kommen darin wenige Hinweise auf batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge und fast keine Fotos von ihnen vor. Wie der Pressesprecher des VMF auf Anfrage von taxi heute erklärte, handelt es sich um ein Projekt, das gerade erweitert wird. Der Verband wolle mit der Schätzorganisation Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) und dem TÜV Rheinland einen Standard für Elektrofahrzeuge entwickeln. Fotos von „Motorräumen“ von Elektroautos halte man derzeit noch nicht für relevant, da es bislang nur wenige Leasing-Rückläufer mit diesem Antrieb gebe. Weil zurzeit noch niemand verlässlich etwas zum tatsächlichen oder erwartbaren Zustand von Batterien sagen könne, sei dieser Aspekt noch nicht aufgenommen worden.

Die beiden Kataloge geben aufgrund ihrer vielen Detailfotos gute Hinweise auf „Ecken und Kanten“, auf die Taxi- und Mietwagenbetriebe vor dem Kauf gebrauchter Fahrzeuge achten sollten. Außerdem zeigen sie Betrieben, die selbst Gebrauchtfahrzeuge verkaufen möchten, worauf potenzielle Käufer achten und womit sie den Preis drücken könnten.

Interessierte Leserinnen und Leser können die beiden Kriterienkataloge im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen.

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