EnBW führt Blockiergebühr für Ladepunkte ein

Das wird auch den Fahrern von Elektrotaxis gefallen: Ab dem 1. November 2020 soll nach vier Stunden eine Gebühr fällig werden, um das Parken nach dem Ladevorgang zu verhindern.

Die Blockiergebühr soll vor allem innerstädtische Ladepunkte von Elektroautos freihalten, die nach dem Ladevorgang weiter parken. (Foto: EnBW)
Die Blockiergebühr soll vor allem innerstädtische Ladepunkte von Elektroautos freihalten, die nach dem Ladevorgang weiter parken. (Foto: EnBW)
Dietmar Fund

Sein Elektrotaxi in fremden Gefilden laden zu müssen und sich nicht darauf verlassen zu können, dass die dortigen Ladesäulen auch frei sind, zählt mit zu den Aspekten, die Taxi- und Mietwagenunternehmer vom Einstieg in die Elektromobilität abhalten. Daher ist es auch für sie ein interessanter Schachzug, dass der bundesweit tätige Energieversorger EnBW Energie Baden-Württemberg AG ab dem 1. November 2020 eine Blockiergebühr für seine Ladepunkte einführt. Sie soll dafür sorgen, dass die Besitzer von Elektrofahrzeugen ihr Gefährt nicht nach dem Laden einfach noch länger an der Ladesäule parken.

Fällig wird die Gebühr nach Ablauf der ersten vier Stunden. Sie beträgt 9,75 Cent pro Minute für alle Ladevorgänge, die über Ladekarte oder die App EnBW mobility+ abgewickelt werden. Gedeckelt ist sie auf 11,70 Euro, damit die Benutzer Kostenklarheit haben.

Der Energieversorger hat festgestellt, dass 95 Prozent aller Ladevorgänge bereits nach drei Stunden beendet sind. Als Puffer gibt er die vierte Stunde dazu und kassiert erst ab der fünften Stunde.

Mit der App haben deren Nutzer zu über 100.000 Ladepunkten in Europa.

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