Der Bund fördert wieder Elektrotaxis

Das Bundesverkehrsministerium stellt wieder Fördermittel auch für rein elektrisch angetriebene Elektrotaxis bereit, die man bis Ende März beantragen kann.

Ein Mercedes-Benz EQV-Taxi wäre förderfähig. Karin Olm aus Bad Rodach hat darauf nicht gewartet und sich ihren EQV und die zweite Ladestation ohne Fördergelder angeschafft. (Foto: Dietmar Fund)
Ein Mercedes-Benz EQV-Taxi wäre förderfähig. Karin Olm aus Bad Rodach hat darauf nicht gewartet und sich ihren EQV und die zweite Ladestation ohne Fördergelder angeschafft. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein weiteres Förderprogramm für die Beschaffung batterieelektrisch angetriebener Fahrzeuge durch Kommunen, kommunale Unternehmen oder gewerbliche Unternehmen aufgelegt. Mit weiteren 20 Millionen Euro sollten aufgrund ihrer hohen Fahrleistungen beispielsweise auch Elektrotaxis gefördert werden, verkündete Bundesminister Andreas Scheuer am 2. Februar 2021.

Die Förderaufrufe stehen auf den Homepages der Programmgesellschaft NOW GmbH und des Projektträgers Jülich zur Verfügung. Die Anträge für den Förderaufruf 02/2021 können bis Ende März gestellt werden.

Informativer als die dünne Pressemitteilung Scheuers ist ein Rundschreiben des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), der am 3. Februar auf das neue Förderprogramm hingewiesen hat. Demnach ist nun auch die Förderung eines einzelnen Elektrotaxis mit bis zu acht Sitzplätzen ohne Fahrersitz möglich. Damit wurde eine lange erhobene Forderung des BVTM erfüllt. Die Anträge könnten nicht nur elektronisch über das Portal easy-Online, sondern auch per Post eingereicht werden.

Laut dem BVTM müssen die Fahrzeuge mit mindestens 60 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Diese Forderung besteht schon seit längerem auch bei der Förderung der Ladeinfrastruktur, ohne die wohl kaum ein Taxiunternehmen auskommen wird. Sie kann man sich über die gesonderte „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur“ fördern lassen.

Auf der Homepage des Projektträgers Jülich (www.ptj.de-elektromobilitaet-bmwi/invest) kann man nachlesen, dass der Netto-Listenpreis der geförderten Elektrotaxis 65.000 Euro nicht übersteigen darf und dass der Förder-Mindestbetrag bei 9.000 Euro (ohne MwSt.) liegt. Gefördert würden die „Investitionsmehrausgaben“ im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.

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