ADAC: Bundestag erleichtert Bau privater Ladesäulen

Die Fahrer von Elektroautos und damit auch die Nutzer von Elektrotaxis, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, haben künftig einen Anspruch auf den Einbau einer Ladesäule.

Viele örtliche Versorger wie die Stadtwerke München hofften auf die Gesetzesänderung, um mehr Ladepunkte in Tiefgaragen installieren zu können. (Foto: Dietmar Fund)
Viele örtliche Versorger wie die Stadtwerke München hofften auf die Gesetzesänderung, um mehr Ladepunkte in Tiefgaragen installieren zu können. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Der Deutsche Bundestag hat am 17. September 2020 den Weg für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) freigemacht, von denen auch Taxi- und Mietwagenunternehmer und ihre Fahrer profitieren können, sofern sie in Mehrfamilienhäusern wohnen. Wenn Bewohner auf eigenen Kosten einen Ladepunkt installieren möchten und die dafür nötigen technischen Voraussetzungen geklärt sind, haben sie nach der Reform einen Anspruch auf den Einbau einer Ladesäule. Vermieter oder eine Eigentümergemeinschaft dürften die Einrichtung dann nicht mehr verhindern. Darauf weist der ADAC hin.

Laut dem Autoclub müssen bislang noch alle Miteigentümer zustimmen. Bei einer einzigen Gegenstimme könne eine Wallbox nicht installiert werden. Die Neuregelung soll auch Mietern das Recht zur Installation eines Ladepunktes einräumen.

Die Reform sei zwar im Deutschen Bundestag verabschiedet worden, aber der Bundesrat habe sie noch nicht auf seiner Tagesordnung. Daher könne sie frühestens zum 1. Dezember 2020 in Kraft treten, schreibt der Verein wohnen im eigentum – die wohneigentümer e.v. in seiner Pressemitteilung zur WEG-Reform.

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