Bundeskabinett will Elektroautos höher fördern

Nach einer Änderung der Förderrichtlinie soll es sowohl für batterieelektrische Fahrzeuge als auch für Plug-in-Hybride mehr Zuschuss geben.

Auch Plug-in-Hybride wie der Mitsubishi Outlander PHEV werden als Taxi oder Mietwagen stärker gefördert als bisher. (Foto: Dietmar Fund)
Auch Plug-in-Hybride wie der Mitsubishi Outlander PHEV werden als Taxi oder Mietwagen stärker gefördert als bisher. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Bundeskabinett hat am 18. November 2019 beschlossen, die Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden zu erhöhen und auch gebrauchte Fahrzeuge zu fördern. Für rein elektrische betriebene Fahrzeuge soll der „Umweltbonus“ von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-in-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro steigen, sofern der Nettolistenpreis maximal 40.000 Euro beträgt. Bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro steigt der Umweltbonus bei elektrischen Fahrzeugen auf 5.000 Euro und bei Plug-in-Hybriden auf 3.750 Euro. An den Boni müssen sich die Fahrzeughersteller nach wie vor mit der Hälfte beteiligen.

Wirksam werden soll der Beschluss, sobald die dazu nötige „3. Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge“ am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten ist. Die Bundesregierung hat für die Maßnahme 2,09 Milliarden vorgesehen. Sofern diese Mittel nicht vorher ausgeschöpft sind, endet die Förderung 2025. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, sodass auch Taxi- und Mietwagenunternehmer den Umweltbonus bekommen können.

Die Abwicklung liegt wie bisher beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Förderfähig sind alle Fahrzeuge, die auf dessen Internetseite in der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Sie ist nach batterieelektrischen Fahrzeugen und nach Plug-in-Hybriden aufgeteilt.

Für Taxi- und Mietwagenunternehmer nur bedingt interessant ist, dass auch gebrauchte Elektrofahrzeuge eine Förderung erhalten. Sie dürfen nämlich bei der Erstzulassung nicht gefördert worden sein und außerdem nicht mehr als 8.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Beim Wiederverkauf müssen sie mindestens vier Monate und höchstens acht Monate zugelassen sein. Das könnte höchstens für Vorführfahrzeuge von Herstellern interessant sein, die bereits eine Taxi-Ausstattung ab Werk oder über die verlängerte Werkbank INTAX anbieten. Sie könnten auch bei einer nachträglichen Umrüstung einer Konformitätsprüfung unterzogen werden. Da es für Elektrofahrzeuge bekanntlich lange Lieferzeiten gibt, werden solche Fahrzeuge sehr selten sein.

Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer können sich die aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride im Downloadbereich bei dieser Meldung herunterladen.

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