Elektrotaxis treffen auf widersprüchliche Schilder

Der ADAC hat festgestellt, dass die Regelungen für das Parken an Ladesäulen in den 16 Landeshauptstädten sehr unübersichtlich sind.

Der ADAC untersuchte sowohl langsamere Wechselstrom-Ladesäulen wie hier in Erfurt als auch Schnellladestationen. (Foto: ADAC Hessen-Thüringen)
Der ADAC untersuchte sowohl langsamere Wechselstrom-Ladesäulen wie hier in Erfurt als auch Schnellladestationen. (Foto: ADAC Hessen-Thüringen)
Dietmar Fund

Wer mit einem elektrisch angetriebenen Taxi oder Mietwagen unterwegs ist, muss unter Umständen unterwegs in unbekannten Gefilden laden. Während man die Leistungsfähigkeit und die Anzahl der Ladeanschlüsse in guten Apps und Navis vorher abfragen kann, gilt dies nicht für die Parkregeln an den Ladestationen. Der ADAC hat Ende Januar 2022 darauf aufmerksam gemacht, dass in den 16 Landeshauptstädten der Republik sehr unterschiedliche Beschilderungen anzutreffen sind. Das einzig Einheitliche ist offenbar, dass nirgendwo Gebühren für das Parken an einer Ladesäule verlangt werden.

In 11 der 16 Städte durfte man nur laden, wenn das Fahrzeug ein E-Kennzeichen hat, wofür das Zeichen steht, das ein Fahrzeug mit Stecker zeigt. Parken, ohne zu laden, war in 5 von 16 Städten verboten. Das könnte Elektrotaxis und –mietwagen zugutekommen, weil die Plätze dann wohl nicht so lange unnötig belegt werden. Es gibt aber auch Städte, die das nur zeitlich einschränken.

Das Parken an normalen, langsamen Wechselstrom-Ladestationen war in 14 Städten zeitlich eingeschränkt. An Schnellladern ist das Parken oft nur auf eine Stunde Ladezeit beschränkt, die bei einem großen Akku, niedrigen Außentemperaturen und niedriger Ladeleistung schon zu wenig sein kann.

Der Autoclub weist darauf hin, dass man an einer Ladestation mit dem Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ nur mit einem E-Kennzeichen parken darf, aber dabei nicht zwangsläufig laden muss. Wenn angeschrieben stehe „Nur während des Ladevorgangs“ bleibe offen, was als Ladevorgang verstanden werde und ob dabei Strom fließen müsse. Fraglich sei daher, wie zu verfahren sei, wenn die Batterie zwar bereits voll sei, aber weiter geparkt werde.

Der ADAC fordert daher eine unmissverständliche Formulierung der Regelungen und eine klar verständliche Ausschilderung. Das Laden solle dabei zeitlich begrenzt werden und für alle E-Fahrzeuge erlaubt sein – auch für solche ohne E-Kennzeichen.

Für die Untersuchung hat der Automobilclub im Juni 2021 die Straßenverkehrsbehörden aller 16 Landeshauptstädte befragt. Die erhobenen Daten wurden im November 2021 überprüft.

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