BAFA will Rückzahlung von älteren Tesla-Kunden

Die Behörde will den bereits bezahlten Umweltbonus für das Elektromobil Model S zurückfordern, das erst ab März 2018 glaubhaft unter der Fördergrenze liegt.

Ältere (Taxi-) Kunden von Tesla müssen jetzt mit der Rückforderung des Umweltbonus rechnen. (Foto: Dietmar Fund)
Ältere (Taxi-) Kunden von Tesla müssen jetzt mit der Rückforderung des Umweltbonus rechnen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Auch einige Taxi- und Mietwagenunternehmer, die ihr Tesla Model S vor dem 6. März 2018 erworben und dafür einen Umweltbonus kassiert haben, müssen jetzt damit rechnen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) diesen Zuschuss zurückfordert. Das Amt begründet das mit Vorgaben des Verwaltungs- und des Haushaltsrechts.

Hintergrund der Maßnahme ist laut dem BAFA, dass es sich im Herbst 2017 bestätigt habe, dass das Basismodell des Tesla Model S, das knapp unter der Fördergrenze von 60.000 Euro netto gelegen habe, gar nicht bestellbar gewesen sei. Daher sei es am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Fahrzeuge gestrichen worden.

Wie das Amt in einer Pressemitteilung vom 17. Juli 2018 schreibt, sei Tesla angeboten worden, eine „einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden“ zu erzielen, die sie schadlos gestellt hätte. Die Gespräche mit dem Hersteller seien aber ergebnislos verlaufen und Tesla habe bis Anfang Juli 2018 keinen Lösungsvorschlag vorgelegt. Betroffen seien 800 Kunden, bei denen der Umweltbonus bereits bewilligt gewesen sei, und weitere 250 noch offene Verfahren.

Wie die BAFA ergänzt, sind Tesla Model S, die seit dem 6. März 2018 zugelassen werden, förderfähig. Erst seit diesem Zeitpunkt kann das Elektrofahrzeug neu und gebraucht auch von INTAX mit einem Taxi-Paket bestückt ausgeliefert werden (taxi heute berichtete mehrfach über die Thematik).

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