BMDV: Fahrzeugzulassung wird digital

Mal gute Nachrichten aus dem Verkehrsministerium: Die Fahrzeugzulassung wird digitaler. Künftig kann man die Dokumente webbasiert beantragen - und mit einem digitalen Zulassungsbescheid vorläufig auf Tour gehen.

Aus dem Web auf die Straße: Das BMDV wirbt für seine neue Verordnung, die den Zulassungsprozess deutlich beschleunigen und digitalisieren soll. | Foto: BMDV
Aus dem Web auf die Straße: Das BMDV wirbt für seine neue Verordnung, die den Zulassungsprozess deutlich beschleunigen und digitalisieren soll. | Foto: BMDV
Redaktion (allg.)
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Das Bundeskabinett hat die vom Bundesverkehrsminister Volker Wissing vorgelegte "Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" beschlossen. Damit soll - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - ab 1. September der Prozess deutlich vereinfacht und verbilligt werden. Man könne "digital zulassen und sofort losfahren", schwärmt Wissing.

"Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an", wirbt Wissing.

Zudem sei ein Vorteil, mit der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs unmittelbar im Anschluss am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Als Nachweis diene der digitale Zulassungsbescheid. So müssten Bürger nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren, skizziert Wissing weiter.

Auch juristische Personen können jetzt digital beantragen

Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert zu beantragen, können nun auch erstmalig juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln. Daneben können ab dem 1. September juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung würden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger. Für die Umsetzung der Verordnung sind die Bundesländer zuständig und sie würden weiterhin durch das Projektteam i-Kfz unterstützt. Die Länder und Verbände wurden eng eingebunden, so das Wissing-Haus.

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