Verkehrsgerichtstag 2019 diskutiert über Fahrverbote

Das Programm könnte mit dem Automatisierten Fahren, der Punktereform und dem Thema Alkolock auch Taxi- und Mietwagenunternehmer ansprechen.

In der Kaiserpfalz in Goslar wird der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag eröffnet. Getagt wird in acht über die Stadt verteilten Sälen. (Foto: Huber/pixelio.de)
In der Kaiserpfalz in Goslar wird der 57. Deutsche Verkehrsgerichtstag eröffnet. Getagt wird in acht über die Stadt verteilten Sälen. (Foto: Huber/pixelio.de)
Dietmar Fund

Dieselfahrverbote nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, die Punktereform auf dem Prüfstand und das Thema Alkolock sind drei von acht Arbeitskreisen des 57. Deutschen Verkehrsgerichtstages, die auch für Taxi- und Mietwagenunternehmer interessant sein könnten. Dessen Arbeitskreise tagen am Donnerstag, dem 24. Januar und am Freitag, dem 25. Januar 2019 in Goslar.

Den Arbeitskreis VIII zu den Dieselfahrverboten leitet der Rechtsanwalt und Notar Christian Reinicke, Generalsyndikus des ADAC e.V. Es referieren dort Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, Ulrich Dichert, Geschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, der Würzburger Rechtsanwalt Dr. Matthias Götte sowie der Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter aus Düsseldorf.

Der Arbeitskreis II dreht sich um die strafrechtlichen Folgen des automatisierten Fahrens. Er beschäftigt sich unter anderem mit dem Umfang der Sorgfaltspflichten und dem Spannungsfeld zwischen dem Datenschutz und der Aufklärungspflicht.

Im Arbeitskreis I wird über Erfahrungen mit der Punktereform diskutiert. Im Arbeitskreis V zum Thema Alkolock geht es um internationale Erfahrungen und die Klärung gesetzgeberischen Reformbedarfs.

Als Teilnehmer kann man sich auch online auf der Internetseite deutscher-verkehrsgerichtstag.de bis zum 15. Dezember 2018 anmelden.

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