Konjunkturpaket bringt einige Entlastungen

Mit einer Reihe von Maßnahmen will die Bundesregierung der drohenden Rezession entgegenwirken. Das Konjunkturpaket 2 bringt auch für Taxiunternehmer wichtige Neuerungen mit sich. Hier die wichtigsten Eckpunkte.
Redaktion (allg.)
Die erste wichtige Änderung betrifft die Einkommenssteuer: So soll der Grundfreibetrag um 340 Euro auf 8.004 Euro jährlich steigen. Der daran anschließende Einkommenssteuersatz soll von 15 auf 14 Prozent sinken. Auch im Bereich der Abgabenlast hatte die Bundesregierung ein Einsehen: Der erst vor kurzem im Rahmen des Gesundheitsfonds auf 15,5 Prozent angehobene Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen soll nun wieder gesenkt werden – und zwar um 0,6 Punkte auf 14,9 Prozent, wovon Unternehmer und Fahrer je zur Hälfte profitieren. Für Taxiunternehmer ebenfalls interessant: Neuwagenkäufer, deren Auto noch 2009 zugelassen wird, erhalten eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro; zumindest dann, wenn ihr bisheriges Auto mindestens neun Jahre alt ist und verschrottet wird. Die Regelung gilt ab sofort. Allerdings sollte man sich beeilen: Wenn die geplanten 1,5 Milliarden Euro des Staates für die Abwrackprämien aufgebraucht sind, gibt es keinen "Nachschub". Weitere Infos zur Prämie finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de. Außerdem: Die Kfz-Steuer soll zum 1. Juli 2009 vom Hubraum auf den CO2 -Ausstoß umgestellt werden. Bereits über das Konjunkturpaket 1 wurde für Pkw mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Befreiung auf zwei Jahre. Sie endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010. Freuen können sich auch Eltern: Zur Entlastung von Familien soll es einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro für jedes Kind geben.
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