Carsharing: Bundestag schafft Rechtssicherheit

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der vergangenen Woche eine Definition für Carsharing-Fahrzeuge verabschiedet, auf deren Grundlage Gemeinden jetzt im innerstädtischen Raum Parkplätze speziell für die geteilten Fahrzeuge ausweisen können.

Redaktion (allg.)

In der Sitzung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestags wurde zunächst einmal eine verbindliche Definition für dieses noch relativ junge Mobilitätsangebot geschaffen:
„Carsharing-Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die einer unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zur selbstständigen Nutzung nach einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- und/oder Kilometertarif angeboten werden.“

Auf dieser Basis könnten die Gemeinden jetzt im innerstädtischen Raum Parkplätze speziell für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen. Mit der Definition werde Rechtsicherheit für Länder und Kommunen geschaffen, die die Kennzeichnung zügig und einfach umsetzen können, schreibt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung.

Die Straßenverkehrsbehörden vor Ort müssten den Bedarf an stationsgebundenen und nicht stationsgebundenen Carsharing-Plätzen sowie den Bedarf der anderen Verkehrsteilnehmer – vorrangig behinderte Menschen und Anwohner – angemessen berücksichtigen. Hierbei sollten sich die zuständigen Gemeinden insbesondere auf Einkaufslagen in Innenstädten konzentrieren, so die Regierungsfraktion.

Die Opposition kritisiert, dass immer noch einige Fragen offen bleiben. Unklar sei, ob damit tatsächlich eine bundesweit einheitliche Beschilderung erreicht werde. Unbeantwortet bleibe auch die Frage, wie Carsharing-Stellplätze gegen Falschparker gesichert werden können, kritisierte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol.

Der Carsharing Anbieter CiteeCar begrüßt die Entscheidung des Bundestags im Grundsatz, warnt jedoch zugleich vor möglichen negativen Folgen: Es sei wichtig, dass die Regelung Innenstädte davor schützt, künftig zu viele wertvolle Parkflächen für Carsharing zu reservieren. Insgesamt solle das Angebot gerade diese Bereiche vom Verkehr entlasten und Parkflächen frei machen statt sie umzubelegen. Im Innenstadtbereich müsse deshalb eine Zusatzregelung gefunden werden.

(sk)

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