Thema des Monats: Braucht das Gewerbe einen Fiskaltaxameter?

In einer Entschließung "zur wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit im Taxigewerbe und Schaffung eines fairen Wettbewerbs" vom 13.Februar 2004 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, zügig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die erkannten Missbrauchstatbestände auch im deutschen Taxi- und Mietwagengewerbe einzudämmen. Dabei sollten die Vorschläge der Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Fachausschusses "Straßenpersonenverkehr" berücksichtigt werden. Deren Maßnahmenvorschläge laufen letztendlich auf den zwangsweisen Einsatz eines Fiskaltaxameters hinaus.
Redaktion (allg.)

Sowohl der BZP als auch der Taxiverband Deutschland (TVD) haben sich in einer offiziellen Stellungnahme vehement gegen die Einführung eines Fiskaltaxameters ausgesprochen. Die Anschaffung eines Fiskaltaxameters würde nach Berechnungen des BZP bei 1.500 Euro pro Fahrzeug liegen. Beide Verbände bezweifeln darüber hinaus die Wirksamkeit eines Fiskaltaxameters. So sei beispielsweise eine technische Manipulationssicherheit nicht herstellbar. Dies hätten Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern gezeigt, in denen der Fiskaltaxameter bereits zum Einsatz kommt. Darüber hinaus berücksichtige ein Fiskaltaxameter keine Pauschalfahrten, wie sie im Taxibetrieb außerhalb des Pflichtfahrgebietes und im Mietwagenbereich generell möglich sind. Auch die Privatnutzung bei Einzelunternehmern könne nicht gesondert ausgewiesen werden. Kontrolle ist auch anders möglich Anstelle eines teuren Fiskaltaxameters weisen die beiden Bundesverbände auf bestehende Kontrollinstrumentarien hin. So würde beispielsweise der verpflichtend mitzuführende Sozialversicherungsausweis nur selten kontrolliert werden, wirft der BZP den Behörden vor. Der TVD verweist auf eigene Vorschläge, die seiner Meinung nach das Ausmaß der Schwarzarbeit im Gewerbe eindämmen würden, wie beispielsweise ein sichtbar am Armaturenbrett angebrachter Fahrerausweis mit Lichtbild, auf dessen Rückseite auch die Sozialversicherungsnummer oder andere erforderliche Daten angegeben sind. Falsche Zahlen Darüber hinaus kritisieren die Bundesverbände die Höhe der "Schadenszahlen", die nach Meinung der antragstellenden Länder Niedersachsen und Berlin zwischen 1 und 1,3 Milliarden Euro liegen sollen. Diese Zahl sei nach Meinung des TVD völlig überzogen, da die Stundenumsätze im Taxigewerbe zwischenzeitlich deutlich unter 10 Euro liegen würden. "Die Politik sei gefordert, für positive Änderungen zu sorgen, anstatt einen ganzen Berufsstand zu kriminalisieren, der ganz überwiegend ordnungsgemäß und unter hohen persönlichen Einsatz seine Leistung zur Aufrechterhaltung der Mobilität weiter Bevölkerungskreise erbringt." Fehlender Wille Den Willen dazu könne man aber in der Politik derzeit nicht erkennen, führt der TVD in seiner Stellungnahme weiter aus und verweist auf den Punkt 3 des von den Bundesländern Niedersachsen und Berlin ursprünglich eingebrachten Entschließungsantrages. Darin war gefordert, "Maßnahmen zu entwickeln, welche die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesondere für die kleinen Taxi- und Mietwagenbetriebe verbessern helfen". Dieser Punkt wurde im späteren Beschluss vom 13. Februar mit dem lapidaren Hinweis "Punkt 3 ist zu streichen" nicht aufgenommen. Wie ist Ihre Meinung? Nehmen Sie zu diesem Thema auch an unserer Frage des Monats teil: Befürworten Sie als Taxiunternehmer die Einführung eines Fiskaltaxameters zur wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit und Schaffung eines fairen Wettbewerbs? Zur Abstimmung gelangen Sie über die Startseite von www.taxi-heute.de. Nach der Abstimmung können Sie anschießend Ihre Meinung über das Feld "Kommentar abgeben" mitteilen.

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