EuGH-Urteil: Uber muss sich nationalem Recht unterwerfen
Wie der EuGH in seiner Pressemitteilung weiter schreibt, organisiert Uber die allgemeine Funktionalität eines Angebots über innerstädtische Verkehrsdienstleistungen, die das Unternehmen durch Software-Tools zugänglich mache. Uber übe im Übrigen einen „entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen aus, unter denen die Fahrer ihre Leistungen erbringen“. Der Vermittlungsdienst von Uber sei daher als „integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht“ anzusehen. Daher sei er als Verkehrsdienstleistung einzustufen.
Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), begrüßte das Urteil. Der Europäische Gerichtshof habe die Bedeutung von Verkehrsdienstleistungen mit allen Konsequenzen für die Branche dargestellt. Auch die Entscheidung gegen den hierzulande bereits eingestellten Dienst UberPop sei richtig. Laien in der Personenbeförderung seien keine Bereicherung für die Beförderung, auch wenn einem das oft so verkauft werden solle.
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