Monopolkommission will bei Taxis und Mietwagen deregulieren

Ein Gutachten wendet sich gegen Konzessionsbeschränkungen und tritt für frei aushandelbare Taxi-Tarife sowie eine Streichung der Rückkehrpflicht bei Mietwagen ein.
Dietmar Fund

Ihr 20. Hauptgutachten nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat die Monopolkommission veröffentlicht. Es trägt zwar den Titel „Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte“, beschäftigt sich aber auch mit dem Wettbewerb auf den Taximärkten.

Die Monopolkommission plädiert in dem Schriftstück dafür, auf eine Konzessionsbeschränkung zu verzichten und nach einer dreijährigen Übergangszeit zuzulassen, dass die Taxifahrer den Tarif mit ihren Fahrgästen frei aushandeln. Um Leerfahrten von Mietwagen zu vermeiden, sollte die Rückkehrpflicht ebenso aufgehoben werden wie die Vorschrift, dass der Beförderungsauftrag am Betriebssitz eingehen muss.

Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), hat die Forderungen umgehend zurückgewiesen. Die Kommission lasse sämtliche sozialen Aspekte, Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes und Sicherheitsaspekte außer Acht. Die Regeln des mobilen Gewerbes seien der einzige Garant einer rund um die Uhr und über 365 Tage im Jahr reichenden Mobilitätsgarantie zu vom Bürger bezahlbaren Entgelten.

Süffisant weist Müller darauf hin, dass die Monopolkommission seinen Maßnahmenkatalog fast wortgleich schon vor 20 Jahren vorgetragen habe. Der BZP fordere die Politik auf, diesen Ratschlägen eine deutliche Absage zu erteilen.

Die Monopolkommission bezeichnet sich selbst als ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und den Gesetzgeber bezüglich Wettbewerbsfragen und der Regulierung berate. Ihre Hauptgutachten würdigten die Wettbewerbsentwicklung im Zweijahresrhythmus.

Eine Kurzfassung des 20. Hauptgutachtens kann man von der Homepage www.monopolkommission.de als pdf-Datei herunterladen. Der Abschnitt über den Taximarkt macht darin ungefähr eine von insgesamt 54 Seiten aus.
 

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