BZP-Mitglieder beschließen Satzungsänderung

Nach der Zustimmung der Mitgliederversammlung kann mit der Gewerkschaft über einen sanfteren Einstieg in den Mindestlohn verhandelt werden.
Dietmar Fund

Bei einer Mitgliederversammlung des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) am 3. Juli 2014 in Hannover hat das Präsidium die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit für eine Satzungsänderung bekommen. Sie sieht vor, dass der BZP als Unternehmerverband auftritt und damit tariffähig wird. Er kann dann Verhandlungen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufnehmen, in denen es um einen abgefederten Einstieg in den Mindestlohn gehen wird.

Wie der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) meldete, unterstützten 84 Prozent der gültigen Stimmen die Satzungsänderung. Bei einer vorangegangenen außerordentlichen Mitgliederversammlung Anfang Juni in Leipzig hatte das Präsidium zwar eine Mehrheit für seinen Vorschlag erreicht, aber sie war nicht deutlich genug für eine Satzungsänderung gewesen.

In einer Pressemitteilung schreibt BZP-Präsident Michael Müller, man wolle in Gesprächen mit der Gewerkschaft eine für Unternehmer, Fahrer und Kunden tragbare Lösung suchen. Müller wies erneut darauf hin, dass die Taxitarife bis zu einer Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro durchschnittlich um 25 Prozent erhöht werden müssten. Diese Erhöhung könne das Gewerbe nicht selbst durchführen, sondern müsse sie sich von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Ein schneller Einstieg in den Mindestlohn zum 1. Januar 2015 würde schätzungsweise 50.000 Arbeitsplätze im mobilen Gewerbe kosten.

Laut Geschäftsführer Thomas Grätz kann der BZP jetzt Gespräche mit ver.di aufnehmen. Sie sollten noch im Juli beginnen.

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