Hans Meißner in München beurlaubt

Nach einer mehrstündigen Sitzung beurlaubte gestern Abend der Aufsichtsrat der Taxi München eG seinen 1. Vorstand Hans Meißner. Ob Herr Meißner seine Funktion als Präsident des Bundesverbands BZP behält, darüber entscheidet am 13. Februar eine außerordentliche Mitgliederversammlung des BZP in Frankfurt.
Redaktion (allg.)

Mit der Beurlaubung reagiert der Aufsichtsrat der Taxi München eG auf das Bekanntwerden des Strafbefehls gegen Hans Meißner wegen Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug. Im Dezember hatte dieser den bereits im August ausgesprochenen Strafbefehl über 210 Tagessätze akzeptiert. Die Taxizentrale hatte mehrere Mitarbeiter auf 400 Euro-Basis beschäftigt, ihnen aber mehr Gehalt bezahlt. Überschüssige Gehälter wurden auf so genannte „Geisterfahrer“ umverteilt. Die Staatsanwaltschaft wurde damals auf den Fall aufmerksam, als ein neu gewähltes Vorstandsmitglied die Unregelmäßigkeiten entdeckte und meldete. Einige Mitglieder des Aufsichtsrates gaben an, erst über eine Veröffentlichung in der Online-Ausgabe der taxi heute (siehe Thema des Monats Dezember) über den Strafbefehl informiert worden zu sein. Sie hätten als Kontrollorgan diese Information gerne von Herrn Meißner persönlich bekommen. Über den beruflichen Werdegang von Herrn Meißner in München muss nun eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Taxi München eG entscheiden. Für wann diese einberufen wird, steht bisher noch nicht fest. In seiner Funktion als BZP-Präsident stellt sich Hans Meißner am 13. Februar dem Votum der BZP-Mitglieder. Eine eigens dafür anberaumte außerordentliche Versammlung soll laut Einladung der „Lückenlosen Aufklärung der Mitglieder dienen“. Im Anschluss daran sei auch eine Abstimmung vorgesehen.

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