Hannover will MOIA-Pooling mit Auflagen genehmigen

Die Hamburger sind mit ihren Auflagen ganz offensichtlich das Vorbild der Hannoveraner Verwaltung.
Kämmerer Dr. Axel von der Ohe (r.) stellte sich auch in der geselligen Runde zum Abschluss noch den Fragen der Taxiunternehmer. (Foto: Dietmar Fund)
Kämmerer Dr. Axel von der Ohe (r.) stellte sich auch in der geselligen Runde zum Abschluss noch den Fragen der Taxiunternehmer. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Stadt Hannover wird in den nächsten Tagen einen Genehmigungsbescheid für den Testbetrieb der Volkswagen-Tochter MOIA für das Ridepooling erstellen. Er wird sich in Vielem an die Genehmigung anlehnen, die die Hamburger Senatsverwaltung für den dortigen Testbetrieb erteilt hat. Man könne davon ausgehen, dass es eine Genehmigung mit dem Vorbehalt gebe, erst einmal weniger als die beantragten 250 Fahrzeuge einzusetzen. Es werde auch eine Reihe weiterer Vorgaben geben. Das sagte Kämmerer Dr. Axel von der Ohe von der Stadtverwaltung Hannover am 22. Mai 2018 bei einer Informationsveranstaltung im Nutzfahrzeugzentrum West des Taxi-Schwerpunkthändlers von Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge, Gessner & Jacobi in Hannover.

Heinrich Jacobi und der Taxi-Ansprechpartner der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge, Joachim Flämig, hatten ins Autohaus rund 100 Taxiunternehmer aus Hannover eingeladen, die zurzeit in großer Sorge wegen des Testbetriebs sind, in dem sie eine starke, mit Geldern des Volkswagen-Konzerns gestützte Konkurrenz sehen. Das kam auch in der Diskussionsrunde deutlich zum Ausdruck, die Jacobi selbst moderierte.

Bei dieser Diskussion erklärte von der Ohe, der von MOIA vorgesehene Exklusivshuttle sei auch für ihn ein Mietwagenverkehr, während das Pooling über die Experimentierklausel des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) genehmigt werde. Der Verwaltungs-Vertreter betonte, seine Verwaltung würde alle Antragsteller gleich behandeln und die Volkswagen-Tochter nicht bevorzugen. Derzeit habe außer MOIA kein anderer Anbieter einen solchen Antrag gestellt. Jeder weitere Antrag für etwas sehr Ähnliches hätte auch tendenziell weniger Chancen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion sagte von der Ohe, die Genehmigung werde auch zu den Entgelten Stellung nehmen, die ganz anders aussähen als die, die während der derzeit laufenden Testphase mit einem geschlossenen Nutzerbereich verlangt würden. „Nicht 250 Fahrzeuge werden ab dem 1. Juni genehmigt“, sagte er. „Sie können davon ausgehen, dass es signifikant weniger sind.“

Einige Teilnehmer hatten hartnäckig missverstanden, dass MOIA im Testbetrieb derzeit nur deshalb nur sechs Cent pro Kilometer verlangt, weil so keine Genehmigung nach PBefG nötig ist. Sie waren offenbar der Meinung, es handle sich dabei um einen vom Volkswagen-Konzern subventionierten Dumpingpreis.
 

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