Frage des Monats: Rückkehrpflicht für Mietwagen?

Der deutsche Wirtschaftsminister Wolfgang Clement hat sich dem Kampf gegen wirtschaftslähmende Regeln verschworen. Daher hat die ihm unterstehende BMWA nun eine Reihe von Vorschlägen gemacht, wie die Förderung von mittelständischen Unternehmen durch Abbau von überflüssigen Vorschriften verstärkt werden könnte. Unter diesen Vorschlägen befindet sich auch die Forderung, das Verbot der Auftragsannahme im Fahrzeug für Mietwagen, geregelt im § 49 Abs. 4 Satz 2 des PBefG, ersatzlos zu streichen.
Redaktion (allg.)

Der Taxiverband Deutschland (TVD) äußerte dahingehend die Befürchtung, dass bei Streichung dieser Vorschrift das Taxigewerbe noch mehr bedroht würde. Die Rückkehrpflicht für Mietwagen sei bei dieser Regelung bedeutungslos. Der BZP hat gegenüber der Bundesregierung für eine Änderung des angesprochenen Paragraphen plädiert. Ein neuer Beförderungsauftrag sollte künftig auch dann ohne Rückkehr zum Betriebssitz ausgeführt werden dürfen, wenn der Auftrag während der Fahrt fernmündlich und nicht wie bisher per Funk übermittelt wird.

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