BZP verabschiedet Resolution zum Fiskaltaxameter

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) nahm auf seiner Frühjahrstagung Stellung zu einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der seines Erachtens wieder nicht ausreichend auf Fiskaltaxameter eingeht.
BZP-Präsident Michael Müller will mit einer Resolution mehr Klarheit über die Einführung des Fiskaltaxameters anmahnen. (Foto: Dietmar Fund)
BZP-Präsident Michael Müller will mit einer Resolution mehr Klarheit über die Einführung des Fiskaltaxameters anmahnen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen in die Verbandsanhörung gegeben. Der verkehrspolitische Ausschuss des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) hat deshalb am 31. März getagt und zusammen mit dem Vorstand eine Resolution verfasst, die im Öffentlichen Teil der BZP-Frühjahrsveranstaltung am 11. April 2016 mehrheitlich angenommen wurde.

Die vom BZP-Präsidenten Michael Müller vorgetragene Resolution kritisiert, dass in dem Referentenentwurf wieder einmal nur auf Registrierkassen des Einzelhandels abgehoben werde. Den Besonderheiten der Taxameter und Wegstreckenzähler werde nicht genügend Rechnung getragen.

Der BZP fordert in seiner Resolution unter anderem vergleichbare Regelungen für Wegstreckenzähler, Verfahrenssicherheit für den Schutz vor Manipulationen und maximal zwei Jahre Übergangsfrist für die Umstellung bereits in Verkehr befindlicher Geräte, um eine Gleichbehandlung aller Unternehmer zu gewährleisten. Müller versprach, der BZP als Verband von 36.000 Taxi- und Mietwagenunternehmern werde das Thema offensiv anbringen, denn die Unternehmer bräuchten endlich Klarheit.

Den Referentenentwurf und eine zugehörige Technische Verordnung zur Durchführung hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite veröffentlicht. Den Entwurf und die Verordnung kann man als pdf-Dateien im Download-Bereich unterhalb dieser Meldung herunterladen.
 

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