BZP: Regelung zum Fiskaltaxameter ist noch nicht sicher

Der Fiskaltaxameter kommt, aber politisch ist noch immer Einiges unklar, berichtete BZP-Präsident Michael Müller beim „Glückstädter Kreis“.
BZP-Präsident Michael Müller (l.) informierte den Gesprächskreis über den unbefriedigenden Stand beim Fiskaltaxameter. Neben ihm saßen Tanja Ladwig und Wolfgang Pettau. (Foto: Dietmar Fund)
BZP-Präsident Michael Müller (l.) informierte den Gesprächskreis über den unbefriedigenden Stand beim Fiskaltaxameter. Neben ihm saßen Tanja Ladwig und Wolfgang Pettau. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Bis Ende 2016 wird die europäische MID-Richtlinie in Deutschland geltendes Recht, die auch das Fiskaltaxameter vorsieht. Ob es dazu eine nationale Umsetzungsregelung geben wird und was bei Finanzkontrollen anschließend gefordert wird, ist noch immer unklar. Diesen Sachstand gab Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), am 22. Januar 2016 bei der Tagung des „Glückstädter Kreises“ im GreenLine-Hotel Holst bei Hamburg bekannt.

Müller äußerte die Befürchtung, dass das Bundesfinanzministerium keine Regelung bringen wird. Ob das so sein wird, entscheide sich im ersten oder zweiten Quartal 2016. Bislang werde auch die Frage der Weiterverwendung alter Taxameter nicht beantwortet.

Denkbar sei, sich mit den Oberfinanzdirektionen der Länder zusammenzusetzen und mit ihnen zu klären, ob beispielsweise Betriebsprüfungen bei Taxiunternehmern zurückgestellt werden, wenn sie ihre Daten elektronisch bereithalten. Diese Gespräche könnten nur die Landesverbände führen.

Wie taxi heute 12/2015 berichtete, haben sich alle Länder für die Einführung eines Fiskaltaxameters ausgesprochen. Das Bundesfinanzministerium blockiert nach dem Eindruck vieler Branchenvertreter aber eine entsprechende Gesetzes- oder Verordnungs-Regelung.

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