Mindestlohn 12 Euro: BVTM mahnt Taxi-Perspektive an

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat zu den Vorhaben des Bundesarbeitsministeriums Stellung bezogen, den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro zu erhöhen und die geringfügige Beschäftigung entsprechend anzupassen.

Außer einer Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro und einer Anhebung von 450 auf 520 Euro plant das Ministerium offenbar auch, den Zeitraum für die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze enger zu fassen. (Foto: Dietmar Fund/Modelle: siku)
Außer einer Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro und einer Anhebung von 450 auf 520 Euro plant das Ministerium offenbar auch, den Zeitraum für die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze enger zu fassen. (Foto: Dietmar Fund/Modelle: siku)
Dietmar Fund

Die zum 1. Oktober 2022 geplante Erhöhung des Mindestlohns sowie eine Anpassung der Regelungen für die geringfügige Beschäftigung daran werden sich „unmittelbar und massiv“ auf das Taxi- und Mietwagengewerbe auswirken. Deshalb hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) im Rahmen der offiziellen Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Berücksichtigung der besonderen Belange des mobilen Gewerbes angemahnt. Das erklärte der Dachverband in seinem Rundschreiben vom 7. Februar 2022.

Stellung genommen hat der BVTM zum „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG)“ sowie zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“, das wohl noch keine offizielle Abkürzung erhalten hat. Der Verband schreibt, die „sprunghafte Erhöhung des Mindestlohns“ stelle das Gewerbe momentan vor eine „nicht leistbare Herausforderung“. Eine solche Erhöhung zum 1. Oktober 2022 sei anzuzweifeln, da Krankenkassenverträge und Tarife „nicht in der gleichen Geschwindigkeit verhandel- und anpassbar“ seien.

Der BVTM fordert deshalb eine „öffentliche Teilfinanzierung des Taxis, um den erhöhten Mindestlohn auch erwirtschaften zu können“, sowie eine Verschiebung der Erhöhung auf den 1. April 2023. Auch die geforderte „elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung von Arbeitszeiten“ sei nicht bis zum 1. Oktober 2022 leistbar.

Unverständlich sei auch, weshalb die gelegentliche und unvorhergesehene Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze künftig innerhalb von zwei Monaten und nicht wie bisher innerhalb einer Drei-Monats-Frist betrachtet werden solle. Zu diesem Punkt empfiehlt der Dachverband eine Übergangsfrist bis 2024 analog zum Zeitrahmen für die neuen steuerrechtlichen Anforderungen an manipulationssichere Kassensysteme.

Der einzige Punkt, den der etablierte Taxi-Bundesverband begrüßt, ist die beabsichtigte zeitgleiche Einführung des Mindestlohns von 12 Euro und der Anpassungen bei der geringfügigen Beschäftigung.

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