Taxi-Bundesverband rät zu Mund-Nasen-Schutz

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. rät den Fahrerinnen und Fahrern von Taxis und Mietwagen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, obwohl er formal nicht Pflicht ist.

Der Bundesverband empfiehlt auch zum Selbstschutz und wegen der besseren Außenwirkung, dass Taxi- und Mietwagenfahrer einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollen. (Foto: Dietmar Fund)
Der Bundesverband empfiehlt auch zum Selbstschutz und wegen der besseren Außenwirkung, dass Taxi- und Mietwagenfahrer einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Alle Akteure im Taxi- und Mietwagengewerbe sollten für bestmögliche Hygiene und Sicherheit sorgen und damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus leisten. Deshalb sollten Fahrerinnen und Fahrer von Taxis und Mietwagen bei Besetztfahrten immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen, möglichst sogar eine so genannte FFP-2-Maske. Das sollte als Beitrag zum Schutz der Fahrgäste und des Fahrpersonals auch bei Fahrten mit Fahrzeugen gelten, die eine Trennscheibe zwischen Fahrer- und Fahrgastraum haben.

Diese „dringende Empfehlung“ spricht der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) aus, auch wenn viele Verordnungen der Länder das Personal von Taxi- und Mietwagenbetriebe nicht ausdrücklich in die Pflicht nehmen. Der BVTM leitet seine Empfehlung aus der Zugehörigkeit von Taxis zum Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ab, in dem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bundesweit Pflicht ist. Taxis und Mietwagen seien in keiner Verordnung von dieser Regelung konkret ausgeschlossen.

Der Bundesverband hat unter seinen Landesverbänden abgefragt, in welchen Bundesländern es Hinweise auf konkrete Regelungen zur Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV und im Taxiverkehr nach den Corona-Landesvorschriften vom Oktober 2020 gibt. Demnach haben nur 9 von 16 Bundesländern das Thema konkret aufgegriffen. Zu allen Bundesländern trifft eine Karte Aussagen, die man als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen kann. Demnach schreiben nur Hamburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen dem Fahrpersonal von Taxis und Mietwagen das Tragen einer Maske ausdrücklich vor. Manche Länder halten die Tragepflicht beim Einbau einer Schutzeinrichtung für entbehrlich.

Sehr bedenklich ist, dass der BVTM auch schreibt, es häuften sich Beschwerden von Fahrgästen, weil sich Taxifahrer weigerten, bei der Beförderung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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