Taxi-Krankenfahrten: Übergangsfrist für neues Muster 4

Zwei Dachverbände der Krankenkassen haben dem Bundesverband Taxi und Mietwagen signalisiert, dass es für die zum 1. Juli 2020 eingeführten neuen Transportscheine eine Übergangsfrist bis Ende 2020 gibt.

Trotz der Übergangsfrist sollten Taxi- und Mietwagenunternehmer gerade bei Arztpraxen für das neue Muster 4 werben. (Foto: Dietmar Fund)
Trotz der Übergangsfrist sollten Taxi- und Mietwagenunternehmer gerade bei Arztpraxen für das neue Muster 4 werben. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Nach dem BKK Dachverband hat auch der GKV-Spitzenverband dem Ausschuss Kranken- & Sonderfahrten des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. mitgeteilt, dass die alten Vordrucke für Verordnungen einer Krankenbeförderung bundesweit noch bis zum 31.12.2020 akzeptiert werden. Die Vorsitzende des Ausschusses, Gisela Spitzlei, sei entsprechend per E-Mail informiert worden. Das schreibt der Taxi-Bundesverband in seinem Rundschreiben vom 9. Juli 2020. Einschränkend heißt es darin allerdings, dass die Empfehlungen der Spitzenverbände für einzelne Kassen „nicht zwingend bindend“ seien.

Die Übergangsfrist soll Ärger bei der Abrechnung von Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen abwenden, für die noch die alten Mustervordrucke eingereicht werden. Das neue, nach Meinung des Ausschusses zwar nicht optimale, aber deutlich verbesserte Muster 4 sollte ursprünglich ausnahmslos ab dem 1. Juli 2020 verwendet werden. Dagegen hatte insbesondere die erfahrene Praktikerin Gisela Spitzlei vorgebracht, dass viele Taxi- und Mietwagenunternehmer noch die alten Vordrucke bekämen, weil viele Arztpraxen bei jedem Wechsel erfahrungsgemäß erst einmal die alten Vordrucke aufbrauchen wollten.

Das neue Muster 4 ist an dem kleinen Zusatz „Muster 4 (7.2020)“ auf der Vorderseite unten rechts zu erkennen. Interessierte Taxi- und Mietwagenunternehmer können es als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.

Auf Landesebene hatten Spitzlei und der Taxi-Bundesverband schonzuvor ein Entgegenkommen signalisiert bekommen. Weil das neue Formular eine deutliche Verbesserung bringe, sollten Unternehmer Gesundheitseinrichtungen und Arztpraxen aktiv zu Verwendung der neuen Verordnung motivieren, schreibt der Bundesverband Taxi und Mietwagen.

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