BGF senkt die Beiträge

Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) senkt im zweiten Jahr in Folge den Beitrag, den die Mitgliedsunternehmen zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichten müssen. Der neue Beitragsfuß von 2,85 bedeutet eine Entlastung von rund 3,4 Prozent.
Redaktion (allg.)
Ausschlaggebend hierfür sind nach Angaben der BGF vor allem Erfolge in der Unfallverhütung, die zu geringeren Ausgaben für Leistungen an Verletzte und Kranke führten. „Außerdem stiegen 2008 unsere Einnahmen wegen der insgesamt guten wirtschaftlichen Lage. Das können wir jetzt an die Unternehmen zurückgeben.", so BGF-Geschäftsführer Heino W. Saier. Unternehmen, die der BGF mindestens drei volle Jahre angehören und deren Unfallzahlen die durchschnittliche Unfallbelastung aller Unternehmen um mindestens zehn Prozent unterschreiten, erhalten einen zusätzlichen Nachlass von fünf Prozent des Umlagebeitrages.
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