Bewährungsstrafe wegen Sozialversicherungsbetrugs

Ein Taxiunternehmer aus Neu-Ulm wurde letzte Woche wegen Hinterziehung von Sozialabgaben zu einer Haftstrafe von 8 Monaten verurteilt, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Redaktion (allg.)
Der 48-Jährige soll in den Jahren 2005 und 2006 Sozialabgaben in Höhe von bis zu 45.000 Euro hinterzogen haben. Strafmildernd hatte das Gericht berücksichtigt, dass der Mann bisher unbescholten war und, dass er ein Geständnis ablegte. Bei einer Zollrazzia waren "Unregelmäßigkeiten" bei einer ganzen Reihe von Taxiunternehmen im Raum Neu-Ulm aufgedeckt worden. Es stehen daher noch weitere Strafverfahren an.
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