Keine Raserei wegen Angst vor Sauerei

Auch wenn er noch so Angst vor einem verschmutzten Taxi hat, darf ein Taxifahrer nicht schneller fahren als es die Polizei erlaubt, urteilte das Oberlandesgericht Bamberg.
Dietmar Fund

Wenn ein Taxifahrer einen betrunkenen Fahrgast so schnell als möglich absetzen möchte, bevor er sich im Taxi übergibt, muss sich trotzdem an gültige Tempolimits halten. Das Interesse des Fahrers, sein Fahrzeug sauber zu halten, sei nicht als rechtfertigender Notstand zu sehen, weil es in diesem Fall nicht um die Gesundheit des Fahrgastes gehe. So urteilte das Oberlandesgericht Bamberg in einem Fall mit dem Aktenzeichen 3 Ss OWi 1130/13, auf den Legal Tribune Online hinweist.

Das Gericht bezweifelte, dass schnelles Fahren die Verschmutzung des Innenraums verhindern könne. Außerdem sei nicht geklärt worden, ob andere Mittel wie etwa die aus Flugzeugen bekannten Spucktüten vorhanden gewesen seien. Das Amtsgericht habe fälschlicherweise bei der Interessenabwägung der Sicherheit der Fahrgäste Vorrang vor dem Lärmschutz eingeräumt.

Die Bamberger Juristen hatten den Fall nach einer Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen ein verständnisvolles Urteil des Amtsgerichtes München neu bewertet. Der Taxifahrer war während des Oktoberfestes auf einem aus Lärmschutzgründen auf 80 km/h limitierten Autobahnabschnitt mit 144 km/h geblitzt worden. Gegen die 440 Euro Bußgeld und das zweimonatige Fahrverbot erhob er Einspruch. Jetzt muss sich das Amtsgericht mit dem Fall erneut befassen.

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