ADAC: Pinkeln im Stau kostet 10 Euro

Der Autoclub hat einige Hinweise zum richtigen Verhalten im Stau zusammengefasst.
Im Stau darf man nur aussteigen, um eine Unfallstelle abzusichern, schreibt der ADAC. (Foto: ADAC)
Im Stau darf man nur aussteigen, um eine Unfallstelle abzusichern, schreibt der ADAC. (Foto: ADAC)
Dietmar Fund

Viele Autofahrer ärgern sich darüber, dass sie an Rasthäusern und Autohöfen für kleinere und größere Geschäfte 70 Cent zahlen sollen, von denen ihnen nur 50 Cent auf den Kaffee oder andere Einkäufe angerechnet werden. Wer an der Schranke umdreht und dann im Stau landet, muss seine Knausrigkeit unter Umständen teuer bezahlen. Wie der ADAC berichtet, kostet das Verhalten des Autos im Stau 10 Euro, auch wenn man nur kurz pinkeln oder sein Kleinkind wickeln muss. Nur zum Absichern eines Unfalls sei das Verlassen des Fahrzeugs erlaubt, schreibt der Club.

Während Taxifahrer als vorausschauende und höfliche Menschen zumindest bei Besetztfahrten kaum in eine solche Situation kommen dürften, bekommen auch sie es mit Mitmenschen zu tun, die auf dem Standstreifen zur nächsten Ausfahrt fahren. Sie riskieren ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Alltag dürfte es für die Fahrer von Taxis und Mietwagen auch sein, auf mehrspurigen Straßen an links schleichenden oder anhaltenden Fahrern rechts vorbei zu fahren. Das ist laut ADAC überhaupt nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf der linken Spur steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist. Stehe der Verkehr links, dürfe man nur mit maximal 20 km/h rechts vorbeifahren. Bei langsamer Fahrt dürfe die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen, also maximal 80 km/h, wenn die Autos auf der linken Spur mit 60 km/h rollen. Wer das ignoriere, riskiere eine Geldbuße von 100 Euro und einen Punkt.
 

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