Taxi-Bundesverband rät erneut zur FFP2-Maske

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen erneuert unter Berufung auf die Politik und die Berufsgenossenschaft den Rat, dass Taxifahrer bei Fahrgastfahrten einen FFP2-Maske tragen sollten.

Der BVTM rät dringend dazu, während Fahrgastfahrten eine FFP2-Maske zu tragen, obwohl es dazu keine gesetzlich verpflichtende, einheitliche Regelung auf Bundesebene gibt. (Foto: Dietmar Fund)
Der BVTM rät dringend dazu, während Fahrgastfahrten eine FFP2-Maske zu tragen, obwohl es dazu keine gesetzlich verpflichtende, einheitliche Regelung auf Bundesebene gibt. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Während einer Besetzfahrt als Taxifahrerin oder Taxifahrer eine FFP2-Maske zu tragen, widerspricht nicht dem so genannten Vermummungsverbot im Paragrafen 23 der Straßenverkehrsordnung. Es ist daher dringend anzuraten, obwohl es dazu keine gesetzlich verpflichtende, einheitliche Regelung auf Bundesebene gibt. Auch die Landesregierungen und die BG Verkehr empfehlen das. Das schreibt der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) in seinem Rundschreiben vom 13. April 2021.

Der BVTM beruft sich bei diesem Ratschlag auf eine dementsprechende Bestätigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber dem Taxigewerbe und der BG Verkehr. Ihr zufolge hat der Gesundheits- und Infektionsschutz höchste Priorität. Eine Kombination einer Mund-Nase-Bedeckung mit Mützen oder Sonnenbrillen sei aber nicht zulässig. Bei Leerfahrten rät der Verband dazu, ohne Maske zu fahren.

Der BVTM bietet Mitgliedsunternehmen die Prüfung eines Rechtsschutzes an, wenn das Tragen einer FFP2-Maske während der Personenbeförderung beanstandet und dafür ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde.

Einen gleichlautenden Ratschlag hatte der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen bereits im Januar 2021 erteilt, nachdem er beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Klarstellung dieser Frage erwirkt hatte. Kurz danach hatte der BVTM entsprechend Stellung genommen.

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