Taxi-Bundesverband: Notbremse bringt wichtige Taxi-Regeln

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. weist darauf hin, dass die von der Bundesregierung geplante Notbrems-Regelung im Infektionsschutzgesetz auch die Maskenpflicht regelt und eine Beschränkung auf die Hälfte der normalen Sitzplatzkapazität bringt.

Fast alle Taxis nehmen auf dem Beifahrersitz niemanden mehr mit und weisen darauf auch mit Aufklebern hin wie hier Taxi Tomaschko in Cham. Das würde die Kapazität von Fünfsitzern nach der neuen Regel auf zwei Sitzplätze im Fond beschränken. (Foto: Dietmar Fund)
Fast alle Taxis nehmen auf dem Beifahrersitz niemanden mehr mit und weisen darauf auch mit Aufklebern hin wie hier Taxi Tomaschko in Cham. Das würde die Kapazität von Fünfsitzern nach der neuen Regel auf zwei Sitzplätze im Fond beschränken. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes durch eine „Notbrems-Regelung“ für das gesamte Bundesgebiet birgt zwei für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe wichtige Regelungen, die in Landkreisen oder kreisfreien Städten ab der Überschreitung des Schwellenwerts der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen greifen. Darauf hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) am 16. April 2021 hingewiesen.

Wie man dem mit seinem Rundschreiben verschickten Gesetzesentwurf entnehmen kann, sieht der Paragraf 28 b über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unter Punkt 9 folgende Regelungen vor: „Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar); eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist anzustreben.“

BVTM-Präsident Herwig Kollar erklärte dazu, in der Debatte des geänderten Infektionsschutzgesetzes sei klargeworden, dass in Bussen, Bahnen und Taxen Masken auf dem Niveau einer FFP2-Maske Pflicht werden sollten. Das hätten viele Taxi- und Mietwagenbetriebe längst umgesetzt. Trennscheiben und das häufige Desinfizieren seien bei vielen an der Tagesordnung.

Eine Klarstellung erwartet Kollar aber bei der Sitzplatzregel. Bei gängigen Taxis würde sie bedeuten, dass zum Beispiel ein Ehepaar mit einem Kind mehrere Taxis bestellen müsste, weil der Beifahrersitz seit Beginn der Pandemie aus Hygienegründen für Fahrgäste tabu sei. Das oder die Bestellung eines Großraumtaxis wäre nicht überall möglich. Zumindest für Angehörige desselben Hausstands sollte die Beschränkung auf die Hälfte der regulär genutzten Fahrgastplätze nicht gelten.

Am 21. April hat der Bundestag der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes mehrheitlich zugestimmt. Der Bunderat hat es am 22. April auf seiner Tagesordnung. Sobald er dazu seinen Beschluss gefasst hat, wird taxi heute prüfen, ob die genannten beiden Bestimmungen wie erwartet umgesetzt worden sind. In Kraft treten soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung.

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