Rheinland-Pfalz zieht Taxler bei der Impfung vor

Der Verband MOLO hat erreicht, dass bestimmte Mitarbeitende von Taxi- und Mietwagenbetrieben bei der Corona-Schutzimpfung in die Gruppe 2 hochgestuft werden.

Wer regelmäßig Kinder zu Kindertagesstätten oder Schulen befördert und sich dort auch aufhält, kann in Rheinland-Pfalz in die Priorisierungsgruppe 2 hochgestuft werden. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Wer regelmäßig Kinder zu Kindertagesstätten oder Schulen befördert und sich dort auch aufhält, kann in Rheinland-Pfalz in die Priorisierungsgruppe 2 hochgestuft werden. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Seit mehreren Monaten setzt sich der Dachverband MOLO Mobilität und Logistik Rheinland-Pfalz e.V. in seinem Bundesland dafür ein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Taxi- und Mietwagenbetrieben bei der Corona-Schutzimpfung in die Priorisierungsgruppe 2 eingestuft werden. Wie er nun in seinem Mitglieder-Rundschreiben erläutert, wurde dem Verband mitgeteilt, dass nunmehr auch das Personal von Fahrdiensten, die regelmäßig Kinder zu Betreuungseinrichtungen, Grund-, Sonder- und Förderschulen fahren und sich dort aufhalten, ebenfalls zum impfberechtigten Personenkreis gehöre. Nötig sei dafür ein Nachweis der jeweiligen Einrichtung oder Schule, aus dem hervorgeht, dass die Mitarbeitenden dort „regelmäßig und mit unmittelbarem Kontakt zu den Kindern“ tätig sind.

Laut dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie gelte eine entsprechende Regelung für das Personal von Fahrdiensten, die regelmäßig Patientinnen und Patienten aus Pflegeeinrichtungen abholen und sich dabei dort aufhalten. Auch hier müsse eine vergleichbare Bestätigung vorgelegt werden, hatte der Verband schon am 19. März mitgeteilt. Zuvor hatte das Ministerium bereits das Personal von Fahrdiensten für behinderte Menschen der Priorisierungsgruppe 2 zugeteilt, sofern sie regelmäßig für stationäre Einrichtungen fahren.

Der Verband geht davon aus, dass alle anderen Fahrerinnen und Fahrer der Priorisierungsgruppe 3 zuzuordnen sind. Sie sind seiner Meinung nach ebenso wie das Wartungspersonal sowie Disponentinnen und Disponenten „in besonders relevanter Position“ für das Unternehmen tätig. Für das Personal in der reinen Verwaltung werde dies zurzeit noch geklärt.

Guido Borning, Geschäftsführer des Verbandes, kann sich vorstellen, dass die rheinland-pfälzischen Regelungen auch als Vorlage für andere Bundesländer dienen könnten. Laut Borning müssten „Brücken geschlagen“ werden zu den Gruppen, die eindeutig in der Impfreihenfolge als priorisiert genannt werden. Zum Beispiel fällt nach der von der Bundesregierung verkündeten Impfreihenfolge unter anderem das Personal von Schulen und Kitas in die Gruppe 2. Die flexible Einstufung, dass beispielsweise auch das Fahrpersonal mit Grundschülern zu tun habe, ermögliche eine entsprechende Bevorzugung.

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