Das Land Niedersachsen hat am 10. Mai zum Start der Corona-Schutzimpfungen der Prioritätsgruppe 3 auch Personen dorthin eingereiht, die „aufgrund ihrer Arbeitsverhältnis einem deutlich höheren Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt sind, weil sie auf engem Raum ohne Frischluftzufuhr mit vielen Personen zusammenarbeiten und Abstand halten schwierig oder unmöglich ist“. Sie sind damit dazu berechtigt, einen Impftermin zu vereinbaren. Darüber informiert die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). Sie schreibt, dass auch Fachpersonal im Taxi- und Mietwagengewerbe diese Voraussetzungen erfülle.
Die Fachvereinigung weist darauf hin, dass die Mitarbeitenden aus der mobilen Branche zur Impfung eine ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung mitbringen müssen. In dem Dokument des Landes muss man auf der zweiten Seite im „Prüfkatalog für die Anspruchsberechtigung“ den allerletzten Unterpunkt ankreuzen.
Der GVN hat dieses amtliche Dokument seinem Schreiben gleich beigefügt. Interessierte Leserinnen und Leser können es als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.
Mit der neuen Priorisierung wurde offenbar dem Protest des GVN Rechnung getragen. Er hatte noch vor kurzem kritisiert, dass die niedersächsische Politik sich seit Dezember 2020 geweigert habe, das erhöhte Ansteckungsrisiko der Mitarbeitenden in Taxi- und Mietwagenbetrieben bei der Impfpriorisierung zu berücksichtigen.
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