Neue Schnelltest-Pflicht trifft auch Taxibetriebe

Taxi- und Mietwagenunternehmen müssen ihren Mitarbeitern in Kürze Corona-Schnelltests auf eigene Kosten anbieten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich mit der von den Arbeitgebern zu tragenden Schnelltest-Pflicht den Ärger des mobilen Gewerbes zugezogen. (Foto: Dominik Butzmann/BMAS)
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat sich mit der von den Arbeitgebern zu tragenden Schnelltest-Pflicht den Ärger des mobilen Gewerbes zugezogen. (Foto: Dominik Butzmann/BMAS)
Dietmar Fund

Zur Eindämmung der stark steigenden Corona-Infektionen werden Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Home Office arbeiten, regelmäßige Schnell- und Selbsttests anzubieten. Grundsätzlich müssen sie die einmal pro Woche anbieten, aber bei „besonders gefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen“, mindestens zweimal pro Woche. „Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber“, heißt es dazu lapidar in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 13. April 2021. Gegen Arbeitgeber, die sich dem widersetzen, können die zuständigen Arbeitsschutzbehörden Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will diese im Bundeskabinett verabschiedete Neuregelung zusammen mit einer Verlängerung der bereits bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen bis zum 30. Juni 2021 per Verordnung regeln. Sie solle nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte der Kalenderwoche 16 in Kraft treten, schreibt das BMAS. Das wäre also nach dem 19. April.

Laut dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) sind Schnell-, Selbst- oder PCR-Tests bereitzustellen, was auch über externe Dienstleister geschehen darf. Die Verpflichtung gelte zunächst bis Ende Juli. Laut BVTM besteht nur eine Angebotspflicht und keine Verpflichtung zum Testen selbst. Auch eine Dokumentationspflicht gebe es nicht. Die Kosten der Tests könnten als Hygienemaßnahmen als Kostenpunkt bei den Überbrückungshilfen aufgeführt werden.

Der mit dem BVTM konkurrierende Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) protestierte umgehend gegen die Pflicht zur Kostenübernahme durch die Arbeitgeber. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen sollten diese Tests kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen, forderte Präsident Michael Müller. Die Kosten könnten viele Taxi- und Mietwagenunternehmer nicht stemmen. Auf sie kämen schon bei drei bis fünf Personen wöchentlich mehrere Hundert Euro für Tests zu. Es wäre ohnehin besser, die Fahrerinnen und Fahrer impfen zu lassen.

Interessierte Leserinnen und Leser können den Verordnungstext im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Datei herunterladen.

Logobanner Liste (Views)