Neue Maskenpflicht für Taxis und Mietwagen

Die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des GVN weist darauf hin, dass alle Fahrzeuge und daher auch Taxis und Mietwagen ab dem 1. Februar 2023 zwei Masken im Verbandskasten haben müssen.

Zwei medizinische oder FFP-2-Masken müssen jetzt in jedem Auto-Verbandskasten mitgeführt werden. Wenn man sie reinpackt, sollte man gleich überprüfen, ob das Ablaufdatum des restlichen Inhalts noch nicht erreicht ist. (Foto: Dietmar Fund)
Zwei medizinische oder FFP-2-Masken müssen jetzt in jedem Auto-Verbandskasten mitgeführt werden. Wenn man sie reinpackt, sollte man gleich überprüfen, ob das Ablaufdatum des restlichen Inhalts noch nicht erreicht ist. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Ein Verwarnungsgeld von fünf oder zehn Euro droht nach dem Auslaufen einer entsprechenden Übergangsregelung am 31. Januar 2023 jedem Fahrer und jeder Fahrerin, aber auch allen Halterinnen und Haltern, wenn der Verbandskasten nicht die erforderlichen zwei Schutzmasken enthält. Darauf weist die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbes Niedersachsen e.V. (GVN) in ihrem Mitglieder-Rundschreiben hin. Bei den Masken müsse es sich nicht um FFP-2-Masken handeln.

In den meisten Bundesländern ist die Tragepflicht für eine FFP-2-Maske oder eine medizinische Maske im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) bereits gestrichen worden oder wird in Kürze gestrichen. Derzeit wird sogar darüber diskutiert, sie im Fernverkehr der Bahn schon früher als zum 1. April 2023 zu streichen.

Dennoch empfehlen manche Landesverbände wie der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer, für Fahrten mit sensiblen Fahrgästen weiterhin Masken im Taxi oder Mietwagen mitzuführen.

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