„Gibt es eigentlich einen Vordruck oder eine Bescheinigung, mit dem wir Taxifahrer uns für einen Corona-Impftermin anmelden können? Wir haben gehört, dass wir zur Prioritätsgruppe 3 zählen, weil wir im Transportwesen tätig sind.“ Das fragte eine Taxifahrerin am 1. Juni 2021 bei taxi heute an. Sie bekam gleich den Hinweis, dass dies Ländersache ist und dass es bei der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) für diesen Fall ein Musterschreiben gibt, das die Unternehmer ihren Mitarbeitenden ausfüllen können. Auch der Verband MOLO hat für Rheinland-Pfalz ein solches Muster konzipiert. Er hat es aber nicht mehr eingesetzt, weil das Land zwischenzeitlich ein Musterformular veröffentlicht hat.
Wie die Nachfrage bei der Taxifahrerin ergab, stammt sie aus Ratingen in Nordrhein-Westfalen. Diese Region betreut die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein – Taxi und Mietwagen e.V. mit Sitz in Monheim. Deren Geschäftsführer Dr. Michael Stehr bedauert, dass das Land eine Einstufung der Mitarbeitenden von Taxi- und Mietwagenbetrieben in die Prioritätsgruppe 3 bislang abgelehnt hat. Er gibt den Rat, sich einerseits an seinen Hausarzt zu wenden und andererseits alle „lokalen Connections“ zu nutzen.
Der Hausarzt werde wahrscheinlich verständnisvoll reagieren, wenn man ihm schildere, dass man tagtäglich viel mit kranken Menschen zu tun habe. Auch eigene Vorerkrankungen oder die Pflege von Angehörigen solle man ihm darlegen. Als Beispiel für positive Auswirkungen einer guten Kontaktpflege nannte Stehr Taxifahrer, die bei Fahrten zum Impfzentrum dort darauf aufmerksam gemacht hätten, dass sie bei der Absage von Impf-Anwärtern recht flexibel einspringen könnten und dann auch recht rasch eine Impfung bekommen hätten. Das beste Beispiel für „gute Connections“ sei ein Taxibetrieb gewesen, der bei seinem Impfzentrum gleich Termine für 40 Mitarbeiter bekommen habe.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat zwar verkündet, dass die Impf-Priorisierung ab dem 7. Juni aufgehoben werden soll, doch können die Länder sie beibehalten. Außerdem ist die Aufgabe der Priorisierung insofern wenig wert, als es derzeit zu wenig Impfstoff gibt und der bevorzugt für Zweitimpfungen eingesetzt und zurückgehalten wird. Deshalb ist es für Impfwillige aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe auf jeden Fall ratsam, sich beim zuständigen Landesverband und beim zuständigen Ministerium des eigenen Bundeslandes umzuschauen.
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