FFP2-Masken-Pflicht in Bayern wirft Taxi-Fragen auf

Die ersten bayerischen Taxiunternehmer möchten gerne wissen, ob sie ihre teuer beschafften Alltagsmasken aus Stoff wegwerfen müssen, weil in Bayern das Tragen einer FFP2-Maske ab dem 18. Januar 2021 im Öffentlichen Personenverkehr vorgeschrieben wird.

Muss eine solche selbst genähte Alltagsmaske in bayerischen Taxis ab dem 18. Januar 2021 bei Fahrgastfahrten durch eine FFP2-Maske ersetzt werden? Das ist eine noch offene Frage. (Foto: Dietmar Fund)
Muss eine solche selbst genähte Alltagsmaske in bayerischen Taxis ab dem 18. Januar 2021 bei Fahrgastfahrten durch eine FFP2-Maske ersetzt werden? Das ist eine noch offene Frage. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Am 12. Januar 2021 hat der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder den Kabinettsbeschluss verkündet, dass ab dem 18. Januar 2021 das Tragen von FFP2-Masken nicht nur in Geschäften, sondern auch im Öffentlichen Personennahverkehr vorgeschrieben werden soll. Zu dem zählen bekanntlich auch Taxis und Mietwagen.

Deshalb hat taxi heute just in dem Moment eine Anfrage an die Bayerische Staatskanzlei entworfen, als ein Taxiunternehmer aus Oberfranken anrief und wissen wollte, ob diese Pflicht nun auch für Taxis gelte. Er habe 1.000 hochwertige schwarze Stoffmasken mit eingelegtem Vlies und gelbem Logo bei einer Firma in seiner Region bestellt, die ihn 5.000 Euro gekostet hätten. Ob er die nun alle „in die Tonne treten müsse“, wollte er wissen, nachdem ihm die Regierung von Oberfranken gesagt hatte, diese Frage sei Sache des Landkreises. Der Unternehmer ärgert sich auch über Anbieter von FFP2-Masken, die ihn seit Söders Vorstoß mit E-Mails überrennen und nach der Bestellung mitteilen, sie seien leider nicht lieferfähig.

Weil die Bayerische Staatskanzlei die FFP2-Masken-Pflicht verkündet hat, hat deren Pressesprecherin nun ebenso wie die Presseabteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege folgende vier Fragen von taxi heute vorgelegt bekommen:

  1. Muss ein Fahrer eines Taxis oder Mietwagens in Bayern ab dem 18. Januar 2021 bei Fahrten mit Fahrgästen eine FFP2-Maske tragen?
  2. Muss er eine FFP2-Maske auch tragen, wenn sein Taxi mit einer Trenneinrichtung zwischen dem Fahrer und dem Fahrgastraum ausgestattet ist?
  3. Gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch beim Warten am Taxistand?
  4. Muss, kann oder darf ein Taxi- oder Mietwagenfahrer ab dem 18. Januar 2021 einen Fahrgast ablehnen, der noch mit einer "Alltagsmaske" aus Stoff einsteigen möchte?

Sobald einer der beiden Ansprechpartner die Fragen beantwortet hat, wird taxi heute darüber online berichten. Man durfte gespannt sein, ob die Mitarbeiter des Ministerpräsidenten bei der Beantwortung von Fragen auch so schnell sind wie ihr Chef beim Aufwerfen neuer Fragen. Nachdem das Verkehrsministerium im Auftrag der Staatskanzlei die Fragen am 18. Januar 2021 beantworten hat, ist diese spannende Frage inzwischen geklärt.

Schon zum Thema Maskenpflicht für Taxifahrer bei Besetztfahren sind die Bundesländer recht uneins, wie ein Bericht in taxi heute 12/2020 gezeigt hat. Die Unstimmigkeiten sind durch Söders Vorstoß noch größer geworden.

Gedanken über die Anschaffung einer größeren Anzahl von FFP2-Masken für ihre Fahrer machen sich auch Reinhold Gast und Christian Linz, die beiden Geschäftsführer der Taxizentrale Nürnberg. Sie hatten ihren Fahrern zum Selbstkostenpreis angenehm zu tragende, gelbe Stoffmasken angeboten, die an einem Band umgehängt werden und die jeder so auch dabei hat, wenn er seine Maske gerade nicht aufsetzen muss.

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