BG Verkehr informiert über Hygienemaßnahmen im Taxi

Bei den Conference Days des HUSS VERLAGES und von taxi heute geben Bernd Hörter und Björn Helmke praxisgerechte Tipps zum Schutz der Fahrerinnen und Fahrer und ihrer Fahrgäste vor Corona-Viren.

Was man bei der Reinigung und Desinfektion unbedingt beachten sollte, schildern die Referenten der BG Verkehr bei ihrem Vortrag. (Foto: Dietmar Fund)
Was man bei der Reinigung und Desinfektion unbedingt beachten sollte, schildern die Referenten der BG Verkehr bei ihrem Vortrag. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die Familie der Covid-19-Viren hat eine Virenhülle, die man mit handelsüblichen, fettlösenden Reinigungsmitteln oder Seifenlauge gut zerstören kann.  Bei der Handhygiene und Reinigung der Fahrzeuge mit entsprechenden Mitteln sind die Fahrerinnen und Fahrer von Taxis und Mietwagen deshalb schon gut aufgestellt. Wenn sie zusätzlich Flächen desinfizieren möchten, müssen sie aber auch wissen, wie man das gefahrlos macht, beispielsweise welche Verfahren zur Anwendung kommen sollten. Außerdem verteilen sich die Corona-Viren über Aerosole, gegen die Trenneinrichtungen nicht hundertprozentig schützen, sodass bei Fahrgastfahrten medizinische Masken zum gegenseitigen Schutz unabdingbar sind. Das sind einige Kernaussagen, die Dipl.-Ing. Bernd Hörter als Referent der Conference Days am Freitag, dem 30. April zwischen 9 und 11 Uhr trifft. Sein Thema lautet „Professionelle Hygiene in Taxis, Mietwagen und Flottenfahrzeugen“.

Hörter wird einige grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie etwa den Umgang mit medizinischen und FFP2-Masken und deren unterschiedliche Schutzwirkungen erläutern. Außerdem geht er auf Trenneinrichtungen in Fahrzeugen unter dem Gesichtspunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der der Kern seines Aufgabenbereichs ist, ein.

Björn Helmke wird als Pressesprecher der BG Verkehr ergänzend auf technische Maßnahmen wie die Luftreinigung mit Ozon oder UV-Bestrahlung eingehen. Auch für ihn steht bei solchen Dingen der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Vordergrund. Seine Kernaussage: Durch Anwendung technischer Hilfsmittel darf man die Fahrer keinen anderen Gefahren aussetzen.

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