Bayerischer Taxiverband klärt FFP2-Maskenpflicht in Bayern

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen hat mit dem Bayerischen Verkehrsministerium geklärt, wie die Fahrer von Taxis und Mietwagen die ab dem 18. Januar 2021 gültige Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr umsetzen sollen.

Rein rechtlich müssen Taxifahrer auch nach der Verschärfung in Bayern noch nicht einmal einen Mund-Nasen-Schutz wie hier tragen. Der Verband empfiehlt aber für Fahrzeuge ohne Trennschutz das Tragen einer FFP2-Maske. (Foto: Dietmar Fund)
Rein rechtlich müssen Taxifahrer auch nach der Verschärfung in Bayern noch nicht einmal einen Mund-Nasen-Schutz wie hier tragen. Der Verband empfiehlt aber für Fahrzeuge ohne Trennschutz das Tragen einer FFP2-Maske. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die ab dem 18. Januar 2021 geltende Pflicht zum Tragen einer so genannten FFP2-Maske im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den dazugehörigen Einrichtungen gilt auch für Fahrgäste ab 15 Jahren im Taxiverkehr, wenn sie nicht durch ein ärztliches Attest vom Tragen einer Maske befreit sind. Sie gilt aber nicht für die Fahrerin oder den Fahrer während der Fahrt mit Fahrgästen. Diese Klarstellung hat der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erwirkt.

Beide Ministerien haben dem Verband am Samstag, dem 16. Januar 2021 um 6:38 Uhr mitgeteilt, dass Kinder unter sechs Jahren gar keine Maske tragen müssen und bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren eine Mund-Nase-Bedeckung als ausreichend gilt. Diese Regeln würden auch bei der Beförderung im freigestellten Schülerverkehr gelten.

Der Landesverband empfiehlt seinen Mitgliedern, dass ihre Fahrerinnen und Fahrer bei Fahrgastfahrten mindestens einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollten, auch wenn er gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Diese Empfehlung gebe er aus Gründen des Selbstschutzes, aber auch, um das Vertrauen der Fahrgäste in das Verkehrsmittel Taxi zu stärken. „Taxifahrerinnen und Taxifahrern, in deren Fahrzeugen noch kein Trennschutz verbaut ist, empfehlen wir dringend das Tragen einer FFP2-Maske auf Fahrten mit Fahrgästen“, schreibt Thomas Kroker, Geschäftsführer des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer. Diese Empfehlung gelte auch für Fälle, in denen Fahrgäste nicht hinten, sondern neben dem Fahrer Platz nehmen. Diesen Fall schließen inzwischen viele Taxi- und Mietwagenbetriebe mit Aufklebern an der Beifahrertüre aus.

Ähnliche Empfehlungen zum Tragen einer „Alltagsmaske“ haben auch andere Landesverbände wie der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) und der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) ausgesprochen. Ihm gehören der GVN und der bayerische Landesverband seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr an. Sie haben sich wie von taxi heute berichtet am 21. Dezember 2020 im neuen Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) e.V. zusammengeschlossen, dem auch die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein e.V. angehört.

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