Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. hat mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr geklärt, dass Taxifahrerinnen und Taxifahrer Fahrgästen, die noch keine dabeihaben, eine FFP2-Maske verkaufen dürfen. Eine solche Maske ist seit dem 18. Januar 2021 in Bayern für Fahrgäste vorgeschrieben. Seit den neuesten Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Länder müssen auch Taxi-Fahrgäste bundesweit „medizinische Masken“ tragen, unter die neben FFP2-Masken auch einfachere OP-Masken fallen. Obwohl manche Taxiordnungen den Verkauf von Waren verbieten, unter die auch Masken fallen würden, werde das Bayerische Verkehrsministerium ihn dulden, teilte der Verband mit.
Diese Maßnahme solle einen bestmöglichen Infektionsschutz sicherstellen. Außerdem müssten die Fahrerinnen und Fahrer in Bayern nun niemanden wegen der fehlenden FFP2-Maske abweisen, schreibt Geschäftsführer Thomas Kroker in seinem Newsletter. Der Landesverband empfiehlt den Unternehmern, die Masken im Taxi zum Einkaufspreis abzugeben.
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