Arbeitgeber dürfen Corona-Impfung belohnen

Taxi- und Mietwagenunternehmer dürfen skeptische Mitarbeitende mit Incentives zu einer Covid-19-Schutzimpfung bewegen, sofern die Vergünstigungen verhältnismäßig sind.

Auch Taxi- und Mietwagenbetriebe dürfen die Bereitschaft ihrer Mitarbeiter, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, mit Anreizen fördern. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Auch Taxi- und Mietwagenbetriebe dürfen die Bereitschaft ihrer Mitarbeiter, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, mit Anreizen fördern. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die meisten Taxi- und Mietwagenbetriebe haben zu Beginn der Corona-Schutzimpfungen darauf gedrängt, dass ihre Mitarbeitenden wegen ihres Umgangs mit Kranken vorrangig geimpft werden sollten. Nachdem inzwischen genügend Impfstoffe vorhanden sind und die Zahl der Impfungen nur noch langsam steigt, stellt sich nun eher die Frage, wie man mit den vermutlich wenigen Impf-Skeptikern in seinem Team umgehen kann.

Unternehmerinnen und Unternehmer können versuchen, sie mit Incentives zu einer Impfung zu bewegen, rät der Berliner Rechtsanwalt Stephan Kersten auf der Plattform anwalt.de. Der Arbeitgeber könne selbst entscheiden, wie er den Anreiz ausgestalte, solange er den „allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz“ beachte, schreibt Kersten. Für denkbar hält er zum Beispiel die Impfung während der Arbeitszeit durch einen Betriebsarzt, die Gewährung eines zusätzlichen Urlaubstags, einen Gutschein oder eine Sonderzahlung. Der Anreiz dürfe allerdings nicht so ausgestaltet sein, dass man ihn als eine Art Impfzwang empfinden könne.

Das Fazit des Rechtsanwalts: „Solange die Höhe der Impfprämie also verhältnismäßig ausfällt und den impfunwilligen Arbeitnehmer nicht überproportional zum Verzicht seines Rechts auf Impffreiheit drängt, ist von einer Zulässigkeit der Prämie auszugehen.“ Sollte es im Betrieb einen Betriebsrat geben, habe der ein Mitbestimmungsrecht.

Logobanner Liste (Views)