Taxi München eG prüft Verkauf von FFP2-Masken

Die Taxizentrale und der Landesverband lassen prüfen, ob Taxifahrer die ab dem 18. Januar 2021 in Bayern für Fahrgäste vorgeschriebenen FFP2-Masken verkaufen dürfen.

Solche FFP2-Masken müssen Fahrgäste ab dem 18. Januar 2021 in Bayern tragen. (Foto: Fund)
Solche FFP2-Masken müssen Fahrgäste ab dem 18. Januar 2021 in Bayern tragen. (Foto: Fund)
Dietmar Fund

Viele örtliche Taxiordnungen untersagen Werbe- und Verkaufsangebote seitens der Taxifahrer. Weil er es aber für sinnvoll hielte, dass Taxifahrer die ab dem 18. Januar 2021 von Fahrgästen geforderten FFP2-Masken zum Verkauf bereithalten, hat Thomas Kroker, Geschäftsführer der Taxi München eG und des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen, das bayerische Verkehrsministerium auf diese Problematik angesprochen.

Er erhielt dort zunächst die Auskunft, dies falle in den Entscheidungsbereich lokaler Genehmigungsbehörden. Mit ihnen sei zu klären, ob der Verkauf von Masken ein verbotenes Werbe- und Verkaufsangebot im Sinne von Taxiordnungen darstelle oder nicht.

Mündlich habe er geklärt, dass das Ministerium die Auslegung im Hinblick auf die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals sehr großzügig handhaben wolle. Es werde ein Empfehlungsschreiben geprüft, mit dem die Genehmigungsbehörden gebeten werden sollten, ihren Entscheidungsspielraum zu nutzen und mit „anlassbezogener Kulanz“ zu handhaben, erklärt Kroker.

„Ich persönlich hoffe, dass man hier den Nutzen und den Sinn in den Vordergrund stellt und nicht auf Paragrafen herumreitet“, schrieb Kroker taxi heute. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Taxi München eG versucht er, bei entsprechender Nachfrage der angeschlossenen Taxiunternehmer günstige FFP2-Masken über den Großhandel zu beschaffen. Sollte es rechtlich möglich sein, sollten die „Safe-Taxis“ neue Aufkleber mit dem Hinweis „FFP2-Masken beim Fahrer erhältlich“ bekommen.

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