Ministerium beantwortet FFP2-Masken-Fragen von Taxlern

Außer über den bayerischen Taxi-Landesverband gibt es jetzt auch Klarstellungen vom bayerischen Verkehrsministerium zur FFP2-Masken-Pflicht rund ums Taxi.

Klar ist, dass Fahrgäste in Bayern jetzt eine FFP2-Maske tragen müssen. (Foto: Dietmar Fund)
Klar ist, dass Fahrgäste in Bayern jetzt eine FFP2-Maske tragen müssen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Am Wochenende vor dem In-Kraft-Treten der Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) in Bayern am 18. Januar 2021 hat taxi heute wie berichtet vier Fragen dazu an die Bayerische Staatskanzlei und das Bayerische Gesundheitsministerium gestellt. Das Bayerische Verkehrsministerium hat sie am 18. Januar beantwortet.

Es schreibt, dass alle Fahrgäste im ÖPNV ab 15 Jahren, auch im Taxiverkehr, eine FFP2-Maske tragen müssen, wenn sie nicht durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind. Für jüngere Fahrgäste zwischen 6 und 14 Jahren gilt wie bisher die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske.

Das Fahrpersonal sei von der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske nicht erfasst. „Allerdings besteht für Kontroll- und Servicepersonal im ÖPNV die bisherige Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung fort, soweit es in Kontakt mit den Fahrgästen kommt. Auch der Taxifahrer muss also, wenn er in Kontakt mit den Fahrgästen kommt, beispielsweise bei Hilfestellungen oder dem Bezahlvorgang, eine Alltagsmaske tragen“, schreibt das Ministerium wörtlich. Außerdem gelte weiterhin die gemeinsame Empfehlung des Verbandes der Bayerischen Taxi- und Mietwagenunternehmen und des Bayerischen Verkehrsministeriums, auch während der Fahrt eine Alltagsmaske zu tragen (wie taxi heute bereits berichtete).

Zur Frage, ob Taxifahrer auch am Taxistand eine FFP2-Maske tragen müssten, erklärt das Verkehrsministerium Folgendes: „Die Fahrgäste müssen überall dort die FFP2-Maske tragen, wo Begegnungen auf engerem Raum regelmäßig unvermeidbar sind. Dies betrifft auch die Einrichtungen des ÖPNV wie Bushaltestellen, U-Bahn-Stationen und auch den Taxistand. Der Taxifahrer muss am Taxistand eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“

Zur Frage, ob ein Taxi- oder Mietwagenfahrer ab dem 18. Januar 2021 einen Fahrgast ablehnen muss, kann oder darf, der noch mit einer „Alltagsmaske“ aus Stoff einsteigen möchte, hat das Ministerium nicht eindeutig Stellung bezogen.

Christian Linz, einer der Geschäftsführer des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer, geht davon aus, dass es insgesamt schätzungweise rund zwei Dutzend Fragen gebe, die sich Bayerns Taxifahrer seit In-Kraft-Treten der FFP2-Masken-Pflicht stellten. Die möchte er nun sammeln und über den Landesverband das Bayerische Verkehrsministerium um Klärung bitten.

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