Taxi-Bundesverband rät zu medizinischen Masken

Obwohl die neuesten Beschlüsse von Bund und Ländern den Taxifahrerinnen und –fahrern nicht grundsätzlich medizinische Masken vorschreiben, empfiehlt der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. sie mit Nachdruck.

Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat die Debatte um FFP2-Masken maßgeblich angestoßen. (Foto: Bayerische Staatsregierung)
Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat die Debatte um FFP2-Masken maßgeblich angestoßen. (Foto: Bayerische Staatsregierung)
Dietmar Fund

Die neuesten Anti-Corona-Maßnahmen der Bundeskanzlerin und der Länder vom 19. Januar 2021 schreiben das Tragen einer so genannten medizinischen Maske vor, wenn bei der Personenbeförderung der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. So interpretiert der Bundesverband Taxi und Mietwagen BVTM) die nun bundesweit geltende Regelung, im öffentlichen Personenverkehr medizinische Masken zu tragen. Er merkt dazu an, dass unter diesem Begriff sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken beziehungsweise solche mit dem Aufdruck KN95/N97 zusammengefasst werden, die der Arbeitgeber stelle müsse.

Wie zuvor schon der zum Jahreswechsel ausgetretene Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) schreibt auch der BVTM, dass nach seiner Einschätzung Trenneinrichtungen zwar hygienische Vorteile bieten würden, aber auch nicht die Gewähr eines vollständigen Infektionsschutzes. Daher empfiehlt der Dachverband vieler Taxizentralen und einiger Landesverbände den Fahrerinnen und Fahrern von Taxis und Mietwagen „mit Nachdruck“ das Tragen einer medizinischen Maske. Das schütze nicht nur sie und ihre Fahrgäste, sondern schaffe auch Vertrauen in der Bevölkerung. Dieser Gesichtspunkt ist gerade jetzt von hoher Bedeutung, weil die Verbandsvertreter gerade allerorten Impffahrten im Taxi ins Gespräch bringen und dabei die Hygiene-Vorteile dieses Verkehrsmittels betonen.

Laut dem BVTM gelten die neuen Vorgaben mindestens bis zum 14. Februar 2021. Da die Landesregierungen in der Vergangenheit immer wieder von den vereinbarten Vorgaben abgewichen sind, rät der Dachverband sicher nicht zu Unrecht dazu, sich bei der jeweiligen Landesregierung nach deren Regelungen zu erkundigen.

Der BVTM hat seinem Mitglieder-Rundschreiben einen Link zu einer interessanten Broschüre beigefügt. Sie dreht sich um den Umgang mit medizinischen Masken und stammt von einem Team „Wiederverwendung von FFP2-Masken“, zu dem Wissenschaftler mehrerer Fachrichtungen an der FH Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster gehören. Interessierte Leserinnen und Leser können sie als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.

Die zwölf Seiten umfassende Broschüre trägt den Titel „Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch“ und spiegelt den Stand 11. Januar 2021 wider. Sie rät dazu, solche Masken nicht an mehreren Tagen hintereinander zu tragen, und schildert, wie wichtig es ist, die getragenen FFP2-Masken richtig zu trocknen. Die Autoren empfehlen, Masken für sieben Tage mit etwas Abstand nebeneinander aufzuhängen und sie immer nur am selben Wochentag zu nutzen, um eine ausreichende Trocknung  zu gewährleisten. Selbstverständlich dürfen die Masken nicht von verschiedenen Trägern benutzt werden. Fünf Trockenzyklen könne eine FFP2-Maske mitmachen, bevor sie im Hausmüll entsorgt werden müsse. Abschließend geben die Wissenschaftler noch Hinweise zum richtigen Auf- und Absetzen der Masken.

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