Taxi-Dachverband: Krankmeldung wird elektronisch

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) wies bei einem Workshop zu arbeitsrechtlichen Themen darauf hin, dass die Neuregelung für Arbeitgeber eine wichtige Umstellung bringt.

Benjamin Sokolovic (vorn) stieg mit ein paar eigenen Themen in den Workshop zum Arbeitsrecht ein, den danach hauptsächlich Ralf Zimmermann (hinten) bestritt, Richter am Bundesarbeitsgericht. (Foto: Fund)
Benjamin Sokolovic (vorn) stieg mit ein paar eigenen Themen in den Workshop zum Arbeitsrecht ein, den danach hauptsächlich Ralf Zimmermann (hinten) bestritt, Richter am Bundesarbeitsgericht. (Foto: Fund)
Dietmar Fund

Ab dem 1. Januar 2023 wird das Verfahren für die Krankmeldung von Arbeitnehmenden von der bekannten Papierform mit dem „gelben Schein“ für die Firma auf ein digitales Verfahren umgestellt. Aus der „Bringschuld“ der Beschäftigten wird damit eine „Holschuld“ für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), Benjamin Sokolovic, am 29. November 2022 in Hannover bei einem Workshop zum Thema „Arbeitsrecht“ hingewiesen. Er war der letzte Baustein der diesjährigen Mitgliederversammlung.

Sokolovic betonte, dass es bei der Meldepflicht der Arbeitnehmenden bleibe. Sie müssten ihrer Firma unverzüglich melden, dass sie erkrankt sind und wie lange sie voraussichtlich krank seien. Außerdem müssten sie dafür einen Nachweis erbringen. Der allerdings sei nun nicht mehr der bekannte, vom Arzt ausgefüllte „gelbe Schein“. Nach einem Arztbesuch müssten die Arztpraxen bis 24 Uhr desselben Tages die Krankmeldungs-Daten der Arbeitnehmenden an deren Krankenkasse digital übermitteln. Dort müsse sie der Arbeitgebende oder ein von ihm Beauftragter, zum Beispiel ein Steuerberater, dann abrufen.

Das neue Verfahren nennt sich im Amtsdeutsch „Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (eAU). Ein AOK-Portal für Arbeitgeber gibt dazu den Rat, „Personalabrechnende“ sollten „mindestens einmal wöchentlich“ an den Abruf der Daten denken beziehungsweise den Prozess automatisieren. Eine verständliche zusammenfassende Information der IHK für Oberfranken Bayreuth rät Arbeitgebern, ihre Arbeitnehmenden auf die „betriebsübliche“ Art per Intranet oder über ein „schwarzes Brett“ auf die Neuerung hinzuweisen. Diese Grundinformationen können als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung heruntergeladen werden.

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