Taxi-Arbeitgeber haben jetzt höhere Nachweispflichten

Das neue Nachweisgesetz fordert die schriftliche Dokumentation der Arbeitsverträge aller Mitarbeitenden bis hin zu den Minijobbern.

Nicht alle Unternehmer und Unternehmerinnen regeln die Arbeitsverhältnisse schriftlich. Das neue Nachweisgesetz soll das ändern. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Nicht alle Unternehmer und Unternehmerinnen regeln die Arbeitsverhältnisse schriftlich. Das neue Nachweisgesetz soll das ändern. (Symbolfoto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Zum 1. August 2022 ist das neue Nachweisgesetz (NachwG) in Kraft getreten. Es erweitert die bereits bestehenden Informations- und Nachweispflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegenüber ihren Mitarbeitenden und sieht bei Nichtbeachtung ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro vor. Darauf weist der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) mit einem Allgemeinen Rundschreiben hin, das er am 8. August 2022 verschickt hat.

Im Kern muss der Arbeitgeber nun die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten, die Niederschrift unterzeichnen und sie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb einer bestimmten Frist aushändigen. Unter anderem sind dabei eine kurze Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit, die Höhe und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts samt etwaiger Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie die Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten schriftlich zu fixieren. Die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs sowie etwaige Ansprüche auf betriebliche Fortbildungen oder eine betriebliche Altersvorsorge sind ebenfalls festzuhalten. Einen Teil dieser Angaben muss man den Arbeitnehmenden gleich am ersten Arbeitstag aushändigen, einen weiteren Teil nach sieben Tagen und den Rest nach einem Monat.

Für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse, in denen die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dies alles bereits in schriftlichen Arbeitsverträgen berücksichtigt haben, müssen sie nichts weiter veranlassen. Ist das nicht der Fall, müssen die Arbeitnehmenden auf Verlangen die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens am siebten Tag nach der Aufforderung ausgehändigt bekommen. Für eine schriftliche Bestätigung der übrigen Bedingungen haben die Arbeitgeber einen Monat Zeit.

Wichtig: Laut dem Dachverband gilt das neue NachwG auch für Teilzeitkräfte und für geringfügig Beschäftigte. Der BVTM lässt die Musterarbeitsverträge für seine Mitgliedsbetriebe kurzfristig entsprechend überarbeiten.

Der BVTM weist darauf hin, dass der VDV Rheinland e.V. für den 16. August 2022 ein Webinar zu diesem Thema plant. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen dort auch Handlungsanweisungen bekommen. Wie Guido Borning, Hauptgeschäftsführer des VDV Rheinland, auf Anfrage von taxi heute mitteilte, wird das Webinar seines Verbandes nur für Mitglieder abgehalten. Es richte sich auch an Busunternehmer sowie an Unternehmen des Güterkraftverkehrs und gehe auf die Musterarbeitsverträge seines Verbandes ein, die von denen des BVTM abwichen. Deshalb sei mit dem BVTM vereinbart worden, dass der BVTM am 23. August 2022 ein eigenes Webinar abhalte. Bei ihm wird Guido Borning, der von Haus aus Arbeitsrechtler ist, ebenfalls als Referent auftreten.

Logobanner Liste (Views)