Ministerium erhöht die TÜV-Gebühren

Teures neues Jahr. 2008 wird in vielen taxirelevanten Bereichen an der Kostenschraube gedreht. Die Hauptuntersuchung wird ebenso teurer wie Bußgelder bei Verstößen im Straßenverkehr. Ein kleiner Trost: Gegenüber der Kfz-Versicherung hat der Versicherte jetzt mehr Rechte.
Redaktion (allg.)
Zwischen 6,5 und knapp 12 Prozent teurer sollen die TÜV- und Dekra-Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen werden. Dies sieht eine neue Gebührenverordnung des Bundesverkehrsministeriums vor. Damit fallen beispielsweise für eine Haupt- und Abgas-Untersuchung rund 93 Euro an, eine Führerscheinprüfung kostet rund 90 Euro. Und wer nach einer Alkoholfahrt seine Fahrlizenz zurück haben möchte, muss alleine für die medizinisch-technische Untersuchung (MPU) etwa 340 Euro zahlen. Ernst wird es voraussichtlich im Sommer 2008 für Drängler, Raser sowie Autofahrer, die sich von Alkohol oder Drogen benebelt ans Steuer setzen. Eine Strafverschärfung wird derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Auch der Bußgeldkatalog, die Straßenverkehrsordnung und das Ordnungswidrigkeitsrecht sollen geändert werden. Beispielsweise kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts statt bisher 60 Euro nun 100 Euro. Wer außerorts 51 km/h zu schnell ist, muss mit 240 Euro gleich 90 Euro mehr zahlen als bisher. Auch für das Telefonieren am Steuer ohne Headset langt Vater Staat im kommenden Jahr kräftiger zu: 70 Euro statt der bisher üblichen 40 Euro werden dann fällig. Gleiches gilt für Autofahrer, die beim Rechtsabbiegen Fußgänger oder Radfahrer gefährden. Und: Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss künftig mit einer Geldbuße von 500 Euro (bisher 250 Euro) rechnen. Wiederholungstäter werden gar mit bis zu 1.500 Euro zur Kasse gebeten. Auch Autofahrer, die behindernd parken, müssen künftig mit höheren Strafen rechnen. Dies gilt zum Beispiel für zugeparkte Feuerwehrausfahrten, U-Bahn-Schächte oder die Störung von Einsatzfahrzeugen. Wo keine Behinderung vorliegt und wenig Verkehr herrscht, sollen die Strafen jedoch aufgehoben werden. (Anmerkung der Redaktion: diese Verschärfung macht Hoffnung, dass künftig Taxistandplätze weniger oft zugeparkt werden.) Mit Beginn des neuen Jahres tritt auch die nächste Stufe der Erhöhung der Biodieselsteuer in Kraft. Sie soll bis 2012 alle zwölf Monate um weitere sechs Cent auf 36 Cent pro Liter steigen. Schritt für Schritt erhöht wird zugleich die Biobeimischung beim Kraftstoff von derzeit fünf auf bis zu 20 Prozent im Jahr 2020. Aber es gibt auch gute Nachrichten zum neuen Jahr: So genießen alle Kraftfahrer mehr Rechte, die einen Unfall verschulden. Die Kaskoversicherung machte bis dato immer einen Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit und redete sich oft damit raus, dass grobe Fahrlässigkeit vorläge, um einen Schaden nicht bezahlen zu müssen. Dieser Praxis wird nun zum Jahresbeginn ein Riegel vorgeschoben. Von da an geht es nicht mehr um die Fahrlässigkeit oder um die grobe Fahrlässigkeit, sondern um den Grad des Verschuldens, den ein Autofahrer an einem Unfall hat. Dem Verschulden entsprechend muss die Versicherung dann zahlen. Ausgenommen sind hierbei jedoch Schäden, die infolge des Einflusses von Drogen oder Alkohol geschehen und auch Versäumnisse eines Autohalters im Vorfeld eines Autodiebstahls. Freimütig dürfen Kraftfahrer ab Neujahr ihre Schuld am Unfall zugegeben. Das bisherige Schuld-Anerkenntnis-Verbot gilt nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz nicht mehr. Besser gestellt sind alle Autofahrer, wenn sie etwa nach einer nicht zufrieden stellenden Schadenregulierung ihrem Versicherer den Laufpass geben wollen. Bisher war dann die gesamte Jahresprämie verloren. Nun muss der Versicherer anteilig abrechnen. So sieht es ebenfalls das neue Versicherungsvertragsgesetz vor. Freie Fahrt gibt es im neuen Jahr vielerorts nur noch mit Plakette. Denn ab Januar werden die ersten Städte Umweltzonen einrichten. Das sind die praktischen Auswirkungen der bereits im März in Kraft getretenen Feinstaubverordnung. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden 2008 in folgenden Städten Umweltzonen installiert: Den Anfang machen gleich zum 1. Januar Berlin, Köln und Hannover. Ab dem 1. März folgen dann die baden-württembergischen Städte Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Tübingen, Reutlingen, Mannheim, Schwäbisch-Gmünd sowie die Gemeinde Ilsfeld. Augsburg zieht frühestens zum 1. Mai nach und vorrausichtlich zum 1. Oktober 2008 ist dann in München der Bereich innerhalb des Mittleren Rings für Fahrzeuge ohne Plakette tabu. Wann die Umweltzone in Regensburg kommt, steht noch nicht endgültig fest. Aber auch hier könnte es noch 2008 so weit sein. Weitere Städte werden mit Sicherheit folgen. Zu guter Letzt soll als Beitrag zum Klimaschutz die Höhe der Kfz-Steuer künftig nicht mehr vom Umfang des Hubraums, sondern von der Menge des C02-Ausstoßes abhängig gemacht werden. Eine Entscheidung hierüber wurde vertagt und soll erst im Mai 2008 fallen.
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